08 / 2006 Informationsfouls bei Wahlkämpfen

Der Fall Kirchhof
 
Der Vorfall:
 
Der Wissenschaftler Paul Kirchhof hat in der FAZ vom 8. Februar 2006 auf einer ganzen Blattseite lebhafte Klage über belegbare „grobe Informationsfouls“ seiner Gegner im letzten Bundestagswahlkampf geführt. Es ging ihm dabei nicht um die in Wahlkämpfen üblichen Verkürzungen und Fokussierungen von Sachverhalten, sondern um deren Deformierung.

 
Das Urteil:
 
Bonn, 30. Mai 2006. Eine knappe Mehrheit von 6 gegen 5 Ratsmitgliedern sprachen sich für eine Nichtbefassung mit dem Fall Kirchhof aus, um sich nicht in die Niederungen des Parteiengezänks oder in eine uferlose Steuerdebatte einzulassen.

 
Das Minderheitsvotum:
 
Zu begutachten wären lediglich die veröffentlichten Steuervorschläge Kirchhofs einerseits und andererseits deren Ausschlachtung auf den von ihm zitierten und daher heranziehbaren Wahlplakaten und öffentlichen Schreiben. Dies könnte zu einer Ratsrüge gegen die daran beteiligten Agenturen oder Wahlkampfstäbe führen. Der PR-Rat hätte damit eine Gelegenheit, sich auch auf dem Gebiet der politischen Kommunikation als Kontrollinstanz zu profilieren. Kirchhof selbst hatte in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer unter den Parteien zu vereinbarenden autonomen Instanz angeregt, die bei bewussten Desinformationen eine gelbe und rote Karten mit entsprechenden Bußen (vergleichbar den PR-Ratsmahnungen und Rügen) zeigen sollte.