DRPR –STELLUNGNAHME ZUM DE’GE’POL VORSCHLAG EINES INTERESSENBEAUFTRAGTEN

Der DRPR beschließt am 30.10.2015 auf der DRPR Ratssitzung in Berlin die Stellungnahme zum Diskussionsvorschlag der de’ge’pol zur Einrichtung eines Interessenbeauftragten beim Deutschen Bundestag.

Leipzig, 02.12.2015 – Der Deutsche Rat für Public Relations hat sich immer schon für die Stärkung der Integrität und Transparenz bei der Interessenvertretung eingesetzt. Daher begrüßt der DRPR den Vorschlag der de’ge’pol zur Einrichtung eines Interessenbeauftragten beim Deutschen Bundestag als Teil der öffentlichen Debatte. Mit dem Ziel, das Vertrauen in die demokratische Willensbildung und ihre Entscheidungsträger zu stärken, ist der Vorschlag diskussionswürdig. Dies gilt insbesondere für den Ansatz, neben dem Absender auch Methodik und Entscheidungsträger als Adressaten in den Fokus zu nehmen. Der Vorschlag steht dabei neben anderen Maßnahmen, wie etwa dem vom DRPR ebenso geforderten verpflichtenden Lobbyregister. Der DRPR wird sich an der weiteren Debatte zum Interessenbeauftragten beteiligen und seine langjährigen Erfahrungen einbringen.

Der DRPR ist insgesamt an der Stärkung der demokratischen Kultur interessiert und setzt sich in diesem Sinne für Neuerungen ein.