Selbstverständnis

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle im Berufsfeld Public Relations und Kommunikation. Auf der Basis der Branchenkodizes erarbeitet und aktualisiert er Richtlinien für ethisches Verhalten im Berufsstand und befasst sich mit Fällen, in denen gegen die Regeln verstoßen wird. Missstände und Fehlverhalten macht der Rat öffentlich und belegt diese mit Mahnungen oder Rügen. Ziel ist es, die Professionalität und Glaubwürdigkeit der PR-Arbeit zu fördern und zu schützen sowie das Vertrauen in die öffentliche Kommunikation zu stärken.

Als freiwillige Selbstkontrollorganisation ist der DRPR unabhängig und neutral in seiner Arbeit. Dabei achtet der DRPR darauf, dass die PR-Arbeit ethischen Grundsätzen und verantwortungsvollen Praktiken folgt.

Ein wichtiger Bestandteil des Selbstverständnisses des DRPR ist seine Aufgabe, kommunikatives Fehlverhalten gegenüber der Öffentlichkeit zu ahnden. Dabei setzt der DRPR auf präventive Maßnahmen wie die Erstellung von Verhaltensrichtlinien sowie auf die öffentliche Verurteilung von Fehlverhalten durch Rügen und Mahnungen.

Der DRPR ist sich bewusst, dass die PR-Arbeit in einer sich ständig verändernden und schnelllebigen Medienlandschaft stattfindet. Deshalb arbeitet er eng mit den Trägerorganisationen Deutsche Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG), Gesellschaft Public Relations Agenturen e.V. (GPRA) und Bundesverband der Kommunikatoren e.V. (BdKom) zusammen, um die PR-Branche kontinuierlich weiterzuentwickeln und den hohen Anforderungen an professionelle und verantwortungsbewusste PR-Arbeit gerecht zu werden.

Insgesamt sieht sich der DRPR als wichtiger Bestandteil der PR-Branche in Deutschland. Durch seine Arbeit trägt er dazu bei, die Professionalität und Glaubwürdigkeit der PR-Arbeit zu stärken und das Vertrauen in die öffentliche Kommunikation zu erhalten.

Arbeitsweisen

Die Hauptaufgabe des DRPR besteht darin, Missstände und Fehlverhalten in der Öffentlichkeitsarbeit zu benennen und gegebenenfalls zu rügen. Dabei bearbeitet er alle Fälle, die ihm in Form von Beschwerden oder aufgrund von Medienberichten bekannt werden. Auch Fehlentwicklungen in der Branche spricht der DRPR aktiv an und nimmt bei Bedarf mit öffentlichen Stellungnahmen an der Diskussion teil.

In der Bearbeitung eines Falls recherchiert der DRPR den aktuellen Sachstand und bittet alle beteiligten Organisationen und Personen um Stellungnahme. In Einzelfällen und bei besonders komplexen Themen findet eine mündliche Anhörung statt.

Anschließend bildet der DRPR eine Meinung und entscheidet mehrheitlich. Wenn eine Rüge oder Mahnung ausgesprochen wird, erfolgt dies als wohlbegründete Meinungsäußerung und darf nicht mit dem Urteil eines Gerichts verwechselt werden.