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Kodizes
Der PR-Rat beachtet bei seinen Urteilsfindungen vor allem die Kodizes des eigenen Berufsstandes: zwei internationale und einen nationalen Kodex. International sind der Code d’Athènes (1965) , und der Code de Lisbonne (1978) wichtig. Für deutsche PR-Leute galten lange die Sieben Selbstverpflichtungen (1991). Im Jahr 2011 hat der DRPR den Deutschen Kommunikationskodex in einer vorläufigen Version beschlossen, die dann breit und öffentlich diskutiert wurde (www.kommunikationskodex.de) und seit 29. November 2012 in seiner endgültigen Fassung vorliegt. Dieser nationale Kodex stellt nun die Hauptrichtlinie der DRPR-Spruchpraxis dar.
Daneben legen die bislang sieben DRPR-Richtlinien konkrete Regeln in unterschiedlichen Bereichen (z.B. Verhältnis zu Journalisten, Richtlinien zu Online-PR, zum Lobbying, zur Ad-hoc-Publizität, etc.) fest und ergänzen den Kommunikationskodex sehr konkret.
Die Kodizes und Richtlinien sind nicht in Stein gemeißelt, sondern müssen von Zeit zu Zeit angepasst, aktualisiert und verbessert werden. So wurde zum Beispiel auch der Code de Lisbonne 2001 in einer Bestimmung geändert: Sein Paragraph 11, der verbot, PR-Fachkräfte erfolgsabhängig zu honorieren, wurde auf Anregung des Deutschen Rates für Public Relations europaweit aufgehoben.
Der PR-Rat beachtet auch die Berufskodizes und Verhaltensrichtlinien anderer Kommunikationsverbände, so vor allem die des Deutschen Presserates und des Deutschen Werberates.
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