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18.12.2006
Zwei Rügen für Investmentgesellschaft DWS und Agentur JDB
Bonn, 18. Dezember 2006. Die DWS Investment GmbH in Frankfurt hat durch Vermittlung der Hamburger JDB Media Agentur in dem Magazin NEW INVESTOR, einer der WIRTSCHAFTSWOCHE 14 / 2006 beigelegten Publikation der Verlagsgruppe Handelsblatt, ein achtseitiges „Anzeigen-Supplement“ geschaltet. Als Anzeigen sind darin jedoch nur die 1. und die 8. Seite ausgewiesen. Die dazwischen platzierten 6 Seiten enthalten journalistisch aufgemachte Beiträge, die nicht als Anzeigen erkenntlich waren. mehr


12.12.2006
Sieben Rügen des Deutschen PR-Rats wegen Schleichwerbung im deutschen Fernsehen
Bonn, 12. Dezember 2006. Wegen wiederholter Schleichwerbung in deutschen Fernsehsendungen hat der Deutsche Rat für Public Relations gegen einen Wirtschaftsdienst, drei Verbände und zwei PR-Agenturen sieben Rügen ausgesprochen. Eine Agentur wurde dabei zum dritten und vierten Mal in diesem Jahr gerügt. Pressemitteilung zum Download hier


13.11.2006
Freispruch für den Verband der Privaten Krankenversicherungen
Bonn, 13. November 2006. Pressemitteilung zum Download hier


15.08.2006
PR-RAT beteiligt sich an der EU-Transparenzinitiative
Bonn, 15. August 2006. Der Deutsche Rat für Public Relations hat sich an der von der Europäischen Kommission ins Leben gerufenen Europäischen Transparenzinitiative beteiligt. Kernstück der Initiative ist das Grünbuch, das als Grundlagendokument für die Konsultation dient. Im Rahmen dieser Konsultation können sich alle Interessengruppen zu drei Aspekten der Transparenz in der Europäischen Union äußern. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Website der Europäischen Transparenzinitiative. Unter diesem Link finden Sie dort ab sofort die vom DRPR eingereichten Dokumente (Nr. 68).

Alle Dokumente stehen auch hier zum Download bereit:
Das Grünbuch (download)
Anlage 1: DRPR-Richtlinie zur Kontaktpflege im politischen Raum (download)
Anlage 2: Statuten und Beschwerdeordnung des DRPR (download)
Anlage 3: Beschwerdevorlage im Fall Moritz Hunzinger (download)
Anlage 4: Ratsspruch im Fall Moritz Hunzinger (download)
Anlage 5: Kontaktpflege im politischen Raum. Ein Kommentar zur Ratsrichtlinie (download)


11.05.2006
INSM zur Rüge des Deutschen Rats für Public Relations
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erklärt am Dienstag in Köln: Wir akzeptieren die Rüge wegen „bezahlter Themenplatzierung“, die der Deutsche Rat für Public Relations gegenüber unserem Engagement bei der ARD-Serie „Marienhof“ ausgesprochen hat. Wir bedauern diesen Fehler und haben dies in einer öffentlichen Erklärung am 23.9.2005 bereits deutlich gemacht. Der Initiative wurde von der Produktionsgesellschaft H+S mehrfach versichert, dass die Form der Zusammenarbeit in Einklang mit dem Rundfunkstaatsvertrag stehe und die zuständige ARD-Redaktion die Stücke abnehme. Diese Information hat sich im Nachhinein als falsch herausgestellt. Die Zusammenarbeit mit H+S wurde 2002 nach wenigen Monaten beendet.

Pressekontakt:
Dieter Rath, Tel.: (0221) 4981-400; E-Mail: rath@insm.de


02.06.2006
Telekom-Adhoc-Publizität vor dem PR-Rat
Deutsche Telekom berücksichtigt Ratsempfehlungen

Der DRPR hat die Ad-hoc-Mitteilungen der Deutschen Telekom AG zur regulären Finanzberichterstattung der Jahre 2004 und 2005 überprüft. In seiner Sitzung am 29. Mai 2006 kam er zu den folgenden Feststellungen: mehr


10.05.2006
PR-RATSRÜGEN FÜR SCHLEICHWERBER
Bonn, 9. Mai 2006. Der Deutsche Rat für Public Relations hat die ersten Fälle von Schleichwerbung in ARD-Sendungen der letzten Jahre zum Abschluss gebracht. Nach sorgfältigen Recherchen werden gegen 2 Agenturen und 4 Auftraggeber öffentliche Rügen ausgesprochen. In einem Fall entschied sich der Rat gegen eine Rüge.

Bei den Gerügten handelt es sich um die Agenturen Ludger Bunten TV Relations in Köln und Kultur + Werbung (K+W)/H.+S. Unternehmensberatung in München sowie um die Auftraggeber Deutsche Klassenlotterie Berlin, L'TUR, World Vision und die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).

Der Beschwerdekammer III für Schleichwerbung in TV-Medien liegen weitere Fälle aus anderen Sendeanstalten vor. Über ihre Ermittlungen wird der PR-Rat zu gegebener Zeit informieren.

Anlagen:
Anlage 1: Fall L’TUR und ARD (mehr)
Anlage 2: Fall Lotto/Ludger Bunten TV Relations (mehr)
Anlage 3: Fall World Vision und ARD (mehr)
Anlage 4: Fall World Vision und n-tv (mehr)
Anlage 5: Fall Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) (mehr)
Anlage 6: Fall Kultur + Werbung (K+W)/H.+S. Unternehmensberatung (Andreas Schnoor) (mehr)

Für weitere Informationen:
Matthias Rosenthal
Vorsitzender der Beschwerdekammer III
DRPR-Geschäftsstelle, Tel. (0228) 9 73 92 87


10.05.2006
Hintergrundinformationen zum Thema Schleichwerbung
Bonn, 10. Mai 2006. Der PR-Rat ist weiterhin mit Fällen von Schleichwerbung in TV-Medien befaßt. Hier ein Überblick über die Situation:

1. Die bislang geprüften ARD-Fälle

Der Deutsche Rat für Public Relations hat es sich zur Aufgabe gesetzt, falsche Verhaltensweisen der PR-Seite aufzuklären. Das erwies sich jedoch als äußerst schwierig. Der Fragebogen, der dazu ausgesandt wurde, zeigt, wieviel komplizierter die PR-Rats-Recherchearbeit gegenüber der des Presse- oder des Werbe-Rats ist. Der Presserat braucht sich nur über eine gedruckte Meldung zu beugen; der Werberat braucht bloß eine Anzeige zu betrachten. Sie analysieren die Inhalte und stellen fest, ob sie anstößig sind oder nicht.

Der PR-Rat hingegen sieht ein Bild, darauf ein Produkt und muß sich fragen: Floss da nun Geld oder nicht? Und von wem an wen floss da Geld und in welcher Absicht? Viele Fragen, viele Adressaten einer Ratsrecherche: Da gibt es den Hersteller des Produkts, da kann es eine Placement-Agentur geben, die sich des Produktes gegen ein Honorar annimmt, da ist dann ein Film-Produzent, dem es angeboten wird und der dafür eventuell einen „Produktionskostenzuschuß“ verlangt, und da ist dann schließlich der Sender, der den Film ausstrahlt. Das sind sehr viele aufgehaltene Hände.

In so einem Film sind zahllose Produkte zu sehen, fast wie im täglichen Leben. In einer der Sendungen der Marienhof-Serie trug ein Junge ein T-Shirt mit dem deutlichen Aufdruck „Florida-Boy“. Der epd-Mediendienst vermutete Schleichwerbung und brachte ein Foto davon. Der Rat wandte sich an die Firma – die PepsiCo Deutschland GmbH – und bat um eine Erklärung. Es stellte sich heraus, dass die Firma nichts davon wußte. Der Junge im Film mußte schließlich irgendein T-Shirt tragen, und da trug er eben das.

So war es auch bei einigen anderen der von epd vorgestellten Fälle. WDR-Fernsehfilmchef Gebhard Henke bestätigt es laut laut epd-medien 93/05: Nicht in allen Fällen hat die Revision des WDR nachgewiesen, dass für die Platzierung von Produkten oder Themen tatsächlich Geld geflossen ist. Oft hat es sich nur um „Auffälligkeiten“ gehandelt, für die man nach der Enthüllung der Schleichwerbung in der ARD-Serie Marienhof nunmehr sensibilisiert sei.

Die Firma Taxor Cosmetic versicherte uns, sie „haben nie etwas für Schleichwerbung bezahlt oder diese überhaupt initiiert. Ob Verena Feldbusch oder sonstige Personen im Marienhof unsere Produkte präsentieren, wir haben immer erst hinterher davon erfahren. Aber auch dann ist niemand an uns herangetreten, um eine etwaige Honorierung einzufordern.“

Einer solchen Auskunft schenkt der Rat Vertrauen. In der Regel enden seine Verfahren auch danach, denn er hat keine staatsanwaltschaftlichen Möglichkeiten der Hausdurchsuchungen. Aber wenn einer schreibt, seine Firma „war und ist an Schleichwerbung nicht beteiligt“, der Rat aber feststellen muß, dass laut der von der ARD im September 2005 veröffentlichten Liste für 10 Placements dieser Firma in der Serie Marienhof im Jahr 2003 genau 65.025 E gezahlt wurden, dann geht das Ratsverfahren in die nächste Runde.

In der ARD-Liste ist als Vertragspartner der Bavaria häufig eine Placement-Agentur angeführt. Der Rat sprach in diesen Fällen die genannten Auftraggeber darauf an. Er verwies auf die Frage 5 seines Fragebogens. Sie zielte unter anderem darauf ab, ob eine solche Agentur eventuell ohne Wissen des Auftraggebers Gelder an die Filmproduktionsgesellschaft gezahlt hat. Dann wäre sie der böse Bube und nicht die Firma. Der Rat schrieb:

„Sie gingen auf unsere Frage 5 leider nicht ein. Bei der Höhe des gezahlten Betrages erscheint uns ein solches eigenmächtiges Vorgehen der Agentur zwar recht unwahrscheinlich. Aber vielleicht können Sie uns den Beweis des Gegenteils vorlegen. Andernfalls müssen wir davon ausgehen, dass Sie entgegen Ihren Auskünften an Schleichwerbung beteiligt waren. Dann haben Sie mit einer öffentlichen Rüge durch den PR-Rat zu rechnen.“

6 Rügen wurden Anfang Mai 2006 ausgesprochen. In 6 anderen Fällen wurden die Firmen vom Verdacht der Schleichwerbung freigesprochen. Ihren Auskünften konnte um so mehr Vertrauen geschenkt werden, als ihre Namen nicht in den besagten ARD-Listen auftauchen.

Wie geht es weiter? Das Thema ist für den Rat noch nicht abgearbeitet. Er hatte seine Recherchen zunächst nur auf die Ermittlungen des epd-Mediendienstes und ab September 2005 auf die Listen der ARD-Clearingstelle abstützen können. Der Beschwerdekammer III für Schleichwerbung in TV-Medien liegen weitere Fälle aus anderen Sendeanstalten vor. Über ihre Ermittlungen wird der PR-Rat zu gegebener Zeit informieren.

Dabei wird er aber auf größere Recherche-Schwierigkeiten stoßen als im Falle der von der ARD offengelegten Zahlungen. Schon die amtliche Medienaufsicht hat damit ihre Probleme. Norbert Schneider, Vorsitzender der „Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz“ der Landesmedienanstalten, bekannte kürzlich: „Wenn uns etwas durch die Lappen geht, dann nicht weil wir wegsehen, sondern weil so gut wie nichts zu sehen ist.“ (Presseclub-München-Magazin 10/05)


2. Der sich ausbreitende Sumpf in den Printmedien

Schleichwerbung ist aber weder auf die ARD noch auf das Fernsehen generell beschränkt. Das Magazin ZAPP brachte am 2.11. dieses Jahres 45 Minuten lang die diversesten und skurrilsten Fälle von Schleichwerbung – wenn sie denn solche sind; denn Geldzahlungen und Werbeabsicht (die beiden entscheidenden Kriterien) sind nicht immer nachweisbar.

Und PR-Agenturen beklagen vermehrt das Ansinnen von Fachzeitschriftenverlagen an Produkthersteller, für „PR-Veröffentlichungen“ die Kosten zu übernehmen. Eine schrieb in ihrer Beschwerde: „Aus unserer Sicht ist diese Entwicklung gerade für kleinere und mittlere Agenturen existenzgefährdend.“

Es scheint ein immenser Sumpf zu sein, der kaum auszutrocknen ist. Was kann der DRPR dagegen tun?

• Er wird spektakuläre Fälle rücksichtslos rügen und damit an den Pranger stellen.
• Er wird in Fällen, wo Medienverantwortliche – vor allem Fachzeitschriftenverleger – solche Geschäftspraktiken einfordern, den Deutschen Presserat als das dafür zuständige Gremium anrufen.
• Der PR-Rat wird auch zu bedenklichen Entwicklungen Stellung nehmen, so wenig er damit bislang auch Gehör fand. Zwei Beispiele wurden in seinem Jahresbericht ausführlich behandelt: der Fall McKinsey und die geplante EU-Fernsehrichtlinie.


3. Verwirrende Begriffsbildungen

In der aktuellen Debatte über die ARD-Fälle herrschte von Anfang an ein großer Begriffswirrwarr.

• Dabei gibt es über den Begriff Schleichwerbung noch am ehesten Übereinstimmung. „Diese ist gegeben, wenn für Medienkonsumenten nicht ersichtlich ist, dass sie mit einer bezahlten Werbebotschaft konfrontiert sind.“ (zitiert aus der Präambel der Ratsrichtlinie)

• Bei Product Placement (PP) gehen die Begriffsauslegungen auseinander. Die einen sagen: Das ist das gleiche wie Schleichwerbung. Sie sagen sogar, PP sei verboten. Aber das stimmt nicht. Der § 7 Abs. 6 des RStV handelt auch in seiner neuesten Version vom April 2005 von Schleichwerbung, nicht von PP. Auch an keiner anderen Stelle des RStV wird der Begriff PP verwendet. Eine Gleichsetzung von Product Placement mit Schleichwerbung ist daher vom Gesetzestext her nicht gedeckt. Sie ist auch unpraktisch, denn sie zwingt zu einer Unterscheidung von unerlaubtem und erlaubtem PP, was im Staatsvertragstext keine Entsprechung findet.

• Die PR-Leute verstehen unter Product Placement die schon immer aktiv angebotene „Bereitstellung“ von eigenen Produkten für die Requisite oder von eigenen Räumen für die Handlung; Beispiel: „Das Traumschiff“ im ZDF. Sie zahlen dafür nichts an die Produzenten, übernehmen nur selbst die Bereitstellungskosten. Bereitstellungen oder Beistellungen ist ein neues Wortpaar.

• Produktionshilfen sind Bereitstellungen, die einen größeren Aufwand auf Seiten des Bereitstellers erfordern. Extremes Beispiel: der für einen James Bond-Kino(!)film bereitgestellte Z3 von BMW war ein sehr kostspieliger Prototyp. (BMW zahlte aber weder für dieses – immer noch erlaubte – Kinoplacement noch für das spätere Placement in TV-Versionen nichts!)

• Die von vielen Herstellern betriebene Bereitstellung von Requisiten geschehen in den meisten Fällen ohne vertragliche Verpflichtungen, ohne Eingriffe in ein Drehbuch und ohne Vereinbarung eines Entgelts. In der Diskussion wird daher – wie im Gesetz – auf die werblichen Absichten des Herstellers abgehoben. Das ist für Urteilssprüche jedoch ein äußerst vager Begriff. Ein Beispiel für dessen Fragwürdigkeit: 1999 zeigte das ZDF eine Schau „50 Jahre Made in Germany“, gestaltet von einer Engländerin, die u.a. Petticoats aus bunten Persil-Kartons schuf. „Das ist schon keine Schleichwerbung mehr sondern direkte Werbung“, sagte die Bayerische Landesmedienanstalt dazu. Aber die Firma Henkel hatte nicht nur nichts dafür bezahlt, sondern nicht einmal davon gewußt. „Schleichwerbung zum Nulltarif“ überschrieb W&V damals die Meldung.

• Produktionskostenzuschüsse sind von Produktionshilfen zu unterscheiden. Es sind Kofinanzierungen eines ganzen Films. Sie gelten als zulässig, wenn der Zuschauer darüber im Vor- oder Abspann informiert wird. Sie sind in der Regel daher nicht von einem angezeigten Sponsoring zu unterscheiden. Aber die ARD-Intendanten haben sich darauf verständigt, sie bei ihren Auftragsproduktionen nicht mehr zuzulassen. Siehe den Bericht der ARD-Clearingstelle vom 12.9.05. (epd medien 73- 05 p. 19)


• Schleichwerbung und "entsprechende Praktiken" sind laut RStV § 7 Abs. 6 verboten. Was ist unter entsprechenden Praktiken zu verstehen? Dazu zählen u. E. entgeltäquivalente Sondervereinbarungen. Der deutsche PR-Rat hat sie in seinem Jahresbericht 2004 angeprangert. Dabei ging es um den Missbrauch des Begriffs der„nicht-gewerblichen Rechte“. epd medien hatte etliche Fälle recherchiert (s. epd medien 19-04), bei denen unter dem Stichwort „nicht-gewerblichen Rechte“ erhebliche Beträge an das ZDF geflossen sind: nicht für das Product Placement in den ZDF-Serien „Sabine“ oder „Samt und Seide“, sondern für die Lizensierung der Weiterverwendung durch die Firmen bei ihren „innerbetrieblichen Schulungen“ oder als Videokopien für deren Geschäftsfreunde. Es ist jedoch kaum vorstellbar, dass Firmen solche Filmfetzen dafür verwenden. In solchen Fällen wird Werbung erschlichen und der Zuschauer getäuscht. Es erstaunt sehr, dass der ZDF-Intendant Schächter glaubt, die Kooperationsmißstände im ZDF „zügig abgestellt“ zu haben, wie er am 7. Oktober seinem Fernsehrat in einem „Transparenzbericht“ mitteilte (epd 78/79 - 05, p. 7), wenn er gleichzeitig Geldzahlungen Dritter – also von VW, Deutsche Post, CMA etc. - „aufgrund gesonderter Lizenzvereinbarungen für die Überlassung werthaltiger Rechte“ weiterhin zuläßt.

• Ein zur Zeit sehr angefochtenes Feld sind Themenplatzierungen. Die ARD-Justitiare machen es sich u. E. sehr einfach, wenn sie Themen- im Gegensatz zu Produktplatzierungen zu den "entsprechenden Praktiken“ der verbotenen Schleichwerbung zählen. Das ergäbe eine merkwürdige Unterscheidung von Produkt- und Themenplacements. Beides sind Inhalte einer Botschaft. Praktiken sind aber etwas anderes als Inhalte; es sind z. B. die Vereinbarung „nicht-gewerblicher Rechte“. Beispiele für Themenplacements, genannt auf einer Expertentagung des Erich Pommer-Instituts (EPI) am 5.10.05. in Berlin (epd-Medien 78/79-05):

• Teppichböden als hygienischer Bodenbelag
• die Möglichkeiten der Selbstmedikation (und der entsprechende Zulauf bei den Apotheken)
• Kinderpatenschaften von World Vision
• Sozialpolitische Botschaften der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hat gegenüber epd-medien ihre Einflußnahmen offengelegt. Man erklärte, „die Themenauswahl (Wirtschaftsordnung, Eigenengagement bei der Arbeitssuche) habe dem Bildungs- und Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens entsprochen“ (epd-medien 73 – 5) .


23.02.2006
BDP TRITT DEM DEUTSCHEN PR-RAT BEI
Bonn, 23. Februar 2006. Der Bundesverband Deutscher Pressesprecher wird neben DPRG und GPRA dritter Träger des Deutschen Rates für Public Relations. Er wird wie die beiden anderen Trägerorganisationen vier Vertreter in den Rat entsenden: seinen Präsidenten Lars Großkurth und drei Beisitzer.
Der Ratsvorsitzende Dr. Horst Avenarius bekundete in seiner Grußadresse für die neuen Mitglieder seine Erwartung, dass durch sie das Gewicht des deutschen PR-Rates in der deutschen Öffentlichkeit verstärkt werde. Ulrich Nies, Präsident der DPRG, sieht in dem Beitritt einen weiteren Beleg für den Kooperationswillen von GPRA, BdP und DPRG.

Rückfragen:
Dr. Horst Avenarius, Vorsitzender DRPR, Tel. (0173) 3 52 52 09


STELLUNGNAHME DES PR RATES ZUM BEITRITT DES BDP:


Es ist gut, wenn alle aktiven großen Kommunikationsverbände bei der Wahrung von Sitte und Moral in der Öffentlichkeitsarbeit zusammenstehen. Uns alle verbinden gemeinsame Moral-Kodizes und Verhaltensrichtlinien. Uns alle leitet die gleiche Überzeugung, dass zu beanstandendes Fehlverhalten aufgeklärt, beurteilt und gegebenenfalls geahndet werden muss.

Daher begrüßt es der Deutsche Rat für Public Relations, dass sich der Bundesverband der Pressesprecher zur Mitarbeit im Rat entschlossen hat. Der BdP wird dritter Ratsträger neben DPRG und GPRA mit allen daraus erwachsenden Rechten und Pflichten.

Zu den Rechten gehört die gleiche Zahl an Beisitzern und das gleiche Gewicht bei der Beurteilung kritischer Fälle. Zu den Pflichten zähle ich die stete Präsenz des BdP bei den Ratssitzungen, die gedrittelte Beteiligung an Kosten und Recherchearbeit sowie die aufmerksame Beobachtung der PR-Szene und das Einbringen von Vorkommnissen, mit denen sich der Rat nach Auffassung seiner vier BdP-Mitglieder befassen sollte.

Von der Mitgliederschaft des BdP erwarten wir die Beachtung des moralischen Regelwerks der PR. Es wurde von uns allen in langen Beratungen und aufgrund der Erfahrungen von Generationen von PR-Leuten gemeinsam aufgestellt.

Wer aber einmal dagegen verstößt und daher mit einer Mahnung oder Rüge des Rates zur Rechenschaft gezogen wird, muss nicht mit einem Verbandsausschluss rechnen. Er sollte den Ratsspruch, der nach eingehender Prüfung seines Falles und reiflicher Überlegung durch die Mehrheit seiner Ratsmitglieder ergeht, als einen zeitlich begrenzten öffentlichen Ordnungsruf verstehen. Rügen veranlassen die Betroffenen, ihr Fehlverhalten zu ändern und dadurch in den Kreis der unbescholteneren zurückzukehren. Es wird keiner ein Sünder auf ewig sein.

Presse- und Werberat wirken auf die gleiche Weise in ihre Mitgliedschaften hinein, und diese unterwerfen sich nicht anders als wir PR-Leute den Sprüchen einer Institution der freiwilligen Selbstkontrolle.

So sehe ich denn mit großen Erwartungen auf das durch die neuen Mitträger verstärkte Gewicht des deutschen PR-Rates in der deutschen Öffentlichkeit.

Dr. Horst Avenarius
Ratsvorsitzender


23.02.2006
PR-Rat begrüßt Medienkodex
Bonn, 23. Februar 2006. Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) und seine Trägerorganisationen begrüßen den Medienkodex des journalistischen Netzwerks Recherche als ein eindeutiges Bekenntnis zur Wahrung einer unabhängigen Berichterstattung in den deutschen Medien. Seine 10 Punkte decken sich mit den Verhaltensrichtlinien des DRPR, seiner bisherigen Spruchpraxis und seinen Verlautbarungen.

Rückfragen:
Dr. Horst Avenarius, Vorsitzender DRPR, Tel. (0173) 3 52 52 09


30.01.2006
PR-RAT RICHTET BESCHWERDEKAMMERN EIN
Bonn, 30. Januar 2006. Auf Grund des gestiegenen Aufkommens an Beschwerdefällen hat der PR-Rat drei Beschwerdekammern eingerichtet: für Fälle zur ad-hoc-Publizität unter dem Vorsitz von Jürgen Pitzer und der Mitarbeit von Josef Leis, für Fälle zur Schleichwerbung in TV-Medien unter dem Vorsitz von Matthias Rosenthal und für Fälle zur Schleichwerbung im Printsektor unter dem Vorsitz von Dr. Horst Avenarius. Die Vorsitzenden der Kammern werden bei ihren Entscheidungen fallweise von weiteren Ratsmitgliedern unterstützt. Abschließende Ratssprüche fällt nach wie vor das Plenum des Rates.


14.02.2005
Kommuniqué zur PR-Ratssitzung vom 14. Februar 2005. Download hier