Aktuelles

DRPR und Medienanstalten gehen gegen Suchmaschinen-Spamming vor.

Handlungsbedarf wegen fehlender Werbekennzeichnung von Content-Marketing-„Deals“

Die Landesmedienanstalten und der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) warnen erneut Betreiberinnen und Betreiber von Newsportalen und Blogs davor, bezahlte Artikel zu veröffentlichen, ohne diese klar erkennbar als Werbung zu kennzeichnen. Gleiches gilt für das Setzen bezahlter Hyperlinks. In den vergangenen Monaten haben die Landesmedienanstalten bundesweit mehr als 60 News- und Special-Interest-Portale identifiziert, die bei Content-Marketing-„Deals“ Geld dafür erhalten haben, Inhalte zu platzieren, denen eine gesetzes-konforme Kennzeichnung fehlt. In über 50 Prozent dieser Fälle wurden Verfahren eingeleitet.

„Auch wenn News-Portale, Webseitenbetreiberinnen und Betreiber sowie Blogs für die Einhaltung werberechtlicher und journalistisch-redaktioneller Pflichten formal die Verantwortung tragen, sind  beauftragte Dienstleister, die derartige „Deals“ betreuen oder vermitteln, verpflichtet, die werberechtlichen Kennzeichnungs- und Transparenzanforderungen einzuhalten. Sie nehmen zwischen den Webseitenbetreibern und den werbetreibenden Unternehmen eine zentrale Rolle ein,“ so Ratsvorsitzender Prof. Dr. Lars Rademacher.

„Verbraucherinnen und Verbraucher werden nach wie vor im Unklaren gelassen, wenn redaktionelle Texte von Agenturen auf Newsportalen und Webseiten genutzt werden, um über Links werbliche Inhalte zu platzieren, ohne dass dies als Werbung gekennzeichnet und damit für die Verbraucher transparent gemacht wird,“ betont Prof. Christian Krebs, Koordinator des Fachausschusses Regulierung der Medienanstalten.

 

Suchmaschinen-Spamming verstößt gegen Medienstaatsvertrag

Besonderer Schwerpunkt bei der Überprüfung durch die Medienanstalten war werbliches Linkbuilding bzw. Suchmaschinen-Spamming. Hierbei erhalten die Betreiber*innen Geld dafür, dass sie bestimmte (werbliche) Hyperlinks auf ihrem Portal platzieren. Die verlinkten Angebote werden dann von Suchmaschinen als „wichtiger“ eingestuft und bei den Suchergebnissen höher platziert. Häufig handelt es sich hierbei um Angebote aus den Bereichen Glücksspiel, Erotik und E-Commerce, die sonst durch Suchmaschinen grundsätzlich niedrig gerankt werden.

Das Suchmaschinen-Spamming wirft werberechtliche Fragen auf, weil hier immer wieder für die in redaktionellen Texten platzierten Links auf werbliche Seiten die Werbekennzeichnungen fehlen. Verstöße gegen werberechtliche Trennungs- und Kennzeichnungsverpflichtungen des Medienstaatsvertrages können zu Aufsichtsmaßnahmen wie Beanstandungen und Untersagungen führen und nach dem Medienstaatsvertrag auch als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden.

Die Landesmedienanstalten registrierten hunderte Artikel, in denen Linkbuilding betrieben wird.

Besonders problematisch: Viele der auffälligen Newsportale boten die Platzierung werblicher Artikel – mit oder ohne Hyperlinks – im redaktionellen Umfeld selbst an. Während es sich aus Sicht der Landesmedienanstalten hierbei schlicht um Werbung handelt, veröffentlichen die Newsportale diese Artikel häufig unter Bezeichnungen wie „Gastbeitrag“ oder „Advertorial“.

Ebenso fiel auf, dass Newsportalen durch Dienstleister werbliche Artikel fix und fertig – das heißt inklusive Überschriften, Bildern und Hyperlinks – anboten wurden. Gleichzeitig wurde auf der Webseite dieser Dienstleister versichert, dass eine Werbekennzeichnung auf den Webseiten der News- und Onlineportale möglichst vermieden werden solle.

 

Gemeinsam für mehr Transparenz

Die Medienanstalten haben im Rahmen ihrer aufsichtlichen Maßnahmen gegen auffällige Webseiten (insb. News-Portale) bereits in über 40 Fällen Kontakt mit den Anbietern aufgenommen beziehungsweise Verfahren eingeleitet. Sie werden weiterhin gegen Anbieter vorgehen, die derartige „Deals“ eingehen.

Der DRPR hat im Rahmen seiner Arbeit entsprechende Fälle untersucht und Rügen erteilt, um diese unethische Praxis öffentlich zu machen und diese Verstöße gegen die Branchenkodizes in enger Zusammenarbeit mit den Medienanstalten zu unterbinden.

Der DRPR und die Medienanstalten fordern Blog- und Webseitenbetreiberinnen und -betreiber weiterhin dazu auf, ihnen derartige Fälle zu melden.

Die Kontaktwege zu den regional zuständigen Landesmedienanstalten sind auf der Webseite der Medienanstalten zu finden: https://www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/landesmedienanstalten

Download hier.

DRPR rügt Online Marketing Agentur

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat die ImpulsQ GmbH wegen des Versuchs, das Trennungsgebot zwischen Redaktion und Werbung sowie das Gebot der Absendertransparenz zu unterlaufen und Schleichwerbung zu betreiben gerügt. Die Agentur bietet Ihren Kunden an, redaktionell anmutende Artikel mit Backlinks ohne Werbe-Kennzeichnung auf verschiedenen Domains im Internet zu platzieren. Den Domainbetreibern wird dafür eine Bezahlung in Aussicht gestellt.

 

Der Ratsspruch stützt sich auf eine E-Mail, mit der die Online Marketing Agentur Platzierungen anbahnt, konkrete Bedingungen vorgibt und sich nach dem dafür zu zahlenden Preis erkundigt. Der Stil der Mail lässt vermuten, dass es sich hierbei um eine Massenmail handelt, mit der zahlreiche Webseitenbetreiber angesprochen wurden. Die Dienstleistung wird potenziellen Kunden auf der der Website der Agentur angeboten. ImpulsQ verzichtete darauf, sich in der Sache gegenüber dem PR-Rat zu äußern.

 

Nach Ansicht des DRPR verstößt die Agentur mit ihrem Platzierungsangebot gegen die Normen des Deutschen Kommunikationskodex und Richtlinien des Rats. Das Betreiben der Agentur ist darauf angelegt, das Gebot der Absendertransparenz, das Gebot der Trennung von Redaktion und Werbung sowie das Verbot der Schleichwerbung zu unterlaufen. Es ist damit geeignet die Rezipienten der Beiträge in die Irre zu führen. Der DRPR rügt die ImpulsQ GmbH und fordert sie dazu auf, diese Leistungen nicht weiter anzubieten. Generell weist der PR-Rat darauf hin, dass ein derartiges Vorgehen neben der Missachtung ethischer Normen auch gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen und zu entsprechenden Konsequenzen führen kann. Der Rat warnt davor, solche Angebote zu unterbreiten oder anzunehmen.

 

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Den Beschluss finden Sie hier.

DRPR veröffentlicht neue Richtlinie Bürgerbeteiligung und Kommunikation

Der DRPR hat erstmalig eine kommunikationsethische Richtlinie für (Bürger-) Beteiligungsprozesse erarbeitet. Freiwillige Beteiligungsprozesse werden immer häufiger im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren umgesetzt, um dem gestiegenen Mitsprachebedürfnis der Zivilgesellschaft im Vorfeld Rechnung zu tragen. Anlässe sind etwa Infrastrukturmaßnahmen oder kontroverse Technologien und Projekte. Diese Bürgerbeteiligung stellt eine legitime, notwendige Bereicherung des öffentlichen Diskurses dar. Dabei sind Interessenkonflikte zwischen Beteiligten und Auftraggebenden in Beteiligungsverfahren oftmals unumgänglich. Daher müssen für solche Maßnahmen hohe ethische Maßgaben gelten. Da die Anzahl derartiger Verfahren stark zunimmt, setzt der DRPR mit der neuen Richtlinie verbindliche Standards für informelle Beteiligungsprozesse – etwa von Unternehmen oder auch Kommunen.

 

Der Ratsvorsitzende Prof. Dr. Lars Rademacher hierzu: „Partizipation ist wichtiger Bestandteil der Bürgergesellschaft. Außerdem hilft Beteiligung oft, Projekte besser zu machen. Das möchten wir anerkennen und das Instrument Bürgerbeteiligung vor Missbrauch schützen. Daher bieten wir mit unserer Richtlinie allen an freiwilligen Beteiligungsprozessen Beteiligten ein konkretes Regelwerk, um eine gute Praxis zu gewährleisten.“

 

Inhaltlich fokussiert die neue Richtlinie die Kriterien Transparenz und Verbindlichkeit. So sollen Beteiligungsprozesse und ihr Ziel frühzeitig und offen kommuniziert werden. Zudem sollen die Zugänglichkeit sowie die Repräsentation der Beteiligten im Beteiligungsprozess sichergestellt werden. Die vorliegende Richtlinie regelt somit eine gute Praxis der Kommunikation in Beteiligungsprozessen, und ist Grundlage für die Bearbeitung von Beschwerden, die an den DRPR herangetragen werden.

 

Die neue Richtlinie umfasst beteiligungsspezifische Kriterien, die bislang in bestehenden Richtlinien des Rates nicht ausreichend abgedeckt waren. Die Notwendigkeit für die DRPR Richtlinie wird auch durch die Ergebnisse einer Studie der Hochschule Pforzheim unter Leitung von Prof. Dr. Felix Krebber deutlich. Hier wurden im Rahmen einer bundesweiten Medieninhaltsanalyse mehrfach Verstöße gegen eine gute Praxis ermittelt. Auch im 2019 erschienenen „Akzeptanzatlas“ waren Mängel in Bezug auf Transparenz von Verfahren und der Wahrhaftigkeit in der Umsetzung aufgezeigt worden. Professor Krebber hat den DRPR beraten und ist einer der Autoren des Richtlinientextes.

 

 

Die Richtlinie finden Sie hier.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Hinweis: Download Studie ‚Akzeptanzatlas‘ in der Deutschen Digitalen Bibliothek: https://d-nb.info/1197265783/34

Einladung zur öffentlichen Vorstellung der „Richtlinie Bürgerbeteiligung und Kommunikation“

Einladung zur öffentlichen Vorstellung der „Richtlinie Bürgerbeteiligung und Kommunikation“ des DRPR als Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle im Kommunikationsberufsfeld

 

Deutschland als Industrieland befindet sich im Umbau – in diesen Tagen noch mehr als in den Jahren zuvor. Gleich ob Verkehrswege, Telekommunikationstechnologie, neue Energieversorgung oder große Bauvorhaben: Menschen in diesem Land haben den Anspruch und die Erwartungshaltung mitzureden, oft über das gesetzliche Maß hinaus. Immer mehr Vorhabensträger setzen auf freiwillige Beteiligungsverfahren. Empirische Forschung und Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber, dass nicht alle Organisatoren den hohen kommunikationsethischen Ansprüchen genügen, die an solche Verfahren zu stellen sind.

 

Auf Anregung des Arbeitskreises Akzeptanzkommunikation der Deutschen Gesellschaft für Public Relations e.V. (DPRG) rief der Deutsche Rat für Public Relations DRPR daher eine Arbeitsgruppe ins Leben, die sich mit Regelungskriterien für Bürgerbeteiligung auseinandersetze. Stützen konnte sich die Arbeitsgruppe auf eine umfassende Untersuchung sämtlicher Leitlinien zu Bürgerbeteiligung von Kommunen, zivilgesellschaftlichen Verbänden, berufsständischen Normen sowie den PR-ethischen Regelwerken unter Leitung von Prof. Dr. Felix Krebber an der Hochschule Pforzheim, in der Regelungslücken in bisherigen PR-Normen herausgearbeitet und ein Katalog potenzieller Regelungskriterien erstellt wurden.

Auf dieser Basis entwickelte die Arbeitsgruppe die neue Richtlinie “Bürgerbeteiligung und Kommunikation”, die der Deutsche Rat für Public Relations verabschiedet hat und mit dieser Veranstaltung der Öffentlichkeit vorstellen möchte. Mit der Richtlinie Bürgerbeteiligung und Kommunikation” liegt nun ein spezifisches Instrument der freiwilligen Selbstkontrolle vor, mit dem Beteiligte eine Beschwerdemöglichkeit beim Deutschen Rat für Public Relations haben. Damit dient die Richtlinie dem Rat als Grundlage, eventuelles Fehlverhalten entsprechend zu ahnden.

 

Seien Sie hiermit herzlich eingeladen zur öffentlichen Präsentation der Richtlinie Bürgerbeteiligung und Kommunikation am Donnerstag, 1. Dezember 2022, 17 bis ca. 18.30 Uhr, online

 

 

Gesprächspartner sind unter anderen

  • Dr. Lars Rademacher, Vorsitzender Deutscher Rat für Public Relations, Professor für Public Relations, Hochschule Darmstadt
  • Dr. Felix Krebber, Professor für Unternehmenskommunikation, Hochschule Pforzheim, sowie Thomas Zimmerling, Leiter des Beschwerdeausschusses Politik im Deutschen Rat für Public Relations – beide sind Kern-Autoren der Richtlinie
  • Kevin Zdiara, Bürgerreferent SuedLink, TransnetBW GmbH, Stuttgart
  • Timo Krupp, Leiter Presse/PR, Currenta GmbH & Co. OHG, Leverkusen

 

Die veröffentlichte Richtlinie finden Sie hier.

DRPR veröffentlicht erstmalig Richtlinie für Wissenschafts-PR

Der DRPR hat auf das gestiegene öffentliche Interesse an wissenschaftlichen Themen und die Zunahme an problematischen Fällen reagiert und erstmals eine Richtlinie für Wissenschafts-PR erarbeitet. Grundlage für das Regel-werk, das künftig sowohl Leitfaden für die Branche als auch Grundlage für die Spruchpraxis des Rates ist, war ein intensiver Dialog mit den Vertretern der Wissenschafts-Community. Die Ratsmitglieder Prof. Dr. Alexander Güttler und Uwe A. Kohrs stellen die Richtlinie am 23. Juni im Rahmen des DPRG Zukunftsforums in Gelsenkirchen erstmalig vor. Mit der neuen Richtlinie für Wissenschafts-PR gibt der Deutsche Rat für Public Relations allen Personen, die Wissenschaft öffentlich kommunizieren, egal ob in Forschungseinrichtungen, Universitäten, Unternehmen oder Agenturen, einen verbindlichen Leitfaden an die Hand.

 

„Kommunikator:innen müssen eine beratende wie teilweise auch steuernde Rolle ein-nehmen.“ Dies ist eine der Forderungen aus der neuen Richtlinie für Wissenschafts-PR des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR). Mit der Richtlinie reagiert der Rat auf den gestiegenen Stellenwert, den die Vermittlung von Wissenschaft, zum Beispiel aufgrund der Klimakrise oder Corona Pandemie, in der Gesellschaft einnimmt. „Die Richtlinie ist für den DRPR eine dringend benötigte normative Richtschnur bei der Bearbeitung von problematischen Fällen, die in der letzten Zeit deutlich zugenommen haben“, erläutert Prof. Güttler, der maßgeblich für die Richtlinie verantwortlich zeichnet. „Andererseits war uns dabei aber auch wichtig, die Position der Kommunikator:innen innerhalb ihrer Organisationen zu stärken. Kommunikator:innen dürfen nicht nur reine Erfüllungsgehilf:innen in wissenschaftlichen Einrichtungen sein“, ergänzt Güttler
Gemeinsam stellen Prof. Dr. Alexander Güttler und Uwe A. Kohrs die Richtlinie im Rahmen des DPRG Zukunftsforums am 23. Juni vor. Dort diskutieren sie mit Dr. Elisabeth Hoffmann, Chief Communication Officer an der Universität zu Köln, über die Notwendigkeit von Regeln bei der Vermittlung von wissenschaftlichen Inhalten für die Öffentlichkeit. „Es war uns wichtig, dass in der Richtlinie explizit die Anforderung an die Verständlichkeit von Wissenschaftsvermittlung für Laien festgeschrieben ist “, so Kohrs. Die DRPR Richtlinie konzentriert sich denn auch auf Leitlinien bei der Vermittlung für die allgemeine Öffentlichkeit und nicht auf die wissenschaftliche Fachkommunikation. „Die Richtlinie ist ein wichtiger Beitrag zur Professionalisierung der Branche und ich danke im Namen des Rates allen, die an diesem Projekt mitgearbeitet und es unter-stützt haben“, sagt Prof. Dr. Lars Rademacher, Vorsitzender des Rats, der beim Forum Wissenschaftskommunikation im Oktober mit Gästen ebenfalls über die neue Richtlinie diskutieren wird.

 

Die Richtlinie wurde im Rahmen eines eineinhalbjährigen, intensiven Prozesses entwickelt, der bereits im Februar 2021 mit einem öffentlichen, digitalen Hearing des Rates begann. Darauf folgte die Formulierung einer „Rohversion“, in die bereits bestehenden Leitlinien einbezogen wurden. Ziel war es, möglichst klare und für den Rat in der Spruchpraxis anwendendbare Regeln zu formulieren. In diesem Prozess wurden viele Expert:innen und Verbände, auch im Rahmen weiterer Diskussionsrunden – etwa bei der Auszeichnung der Forschungssprecher:innen des Jahres 2021 – ein-bezogen. Uwe A. Kohrs, Vorsitzender des Trägervereins des DRPR, erklärt: „Es war uns ein besonderes Anliegen, die Erarbeitung der Richtlinie einerseits mit der Expertise aus den Trägerverbänden und andererseits mit der Durchführung mehrerer Diskussionsrunden bestmöglich zu unterstützen.“

 

Die Meldung können sie hier herunterladen.

 

Die Richtlinie finden Sie hier.

 

Stand 25.04.2022

DRPR veröffentlicht neue Auflage der Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken

DRPR reagiert mit 3. Auflage der Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken auf  die steigende Konvergenz von Meinung und redaktionellen Inhalten in der digitalen Kommunikation. Die Stellungnahme zu Influencer:innen und Absendertransparenz wurde überarbeitet und weiter geschärft.

 

Der Deutsche Rat für Public Relations verabschiedet 3. Neuauflage der erstmals im Jahr 2010 verabschiedeten Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken. Durch die Änderungen reagiert der DRPR auf aktuelle Herausforderungen der digitalen Kommunikation.

Prof. Dr. Alexander Güttler, als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Unternehmen & Markt I federführend für die Überarbeitung der Richtlinie verantwortlich, fasst zusammen: „Die Vielzahl und wachsende Professionalisierung der Akteur:innen wie beispielsweise Influencer:innen und die neuen – auch technischen – Formen der Kommunikation wie Social Bots haben eine Überarbeitung notwendig gemacht – und dies wird sicher nicht die letzte sein.“

 

Kern der Richtlinie ist, dass es für die Nutzer:innen von Internetangeboten jederzeit erkennbar sein muss, ob es sich um unabhängige, redaktionelle Inhalte, die Meinung von Privatpersonen oder um PR als professionellen Informations- und Kommunikationsprozess handelt. Die Neuauflage der Online-Richtlinie bezieht dabei explizit Influencer:innen als News-Produzent:innen mit ein. Influencer:innen kommt durch ihre Präsenz und Reichweite eine journalistenähnlichen Gate-Keeper-Funktion zu und damit auch Verantwortung gegenüber ihrem Publikum. Die Richtlinie betont die Notwendigkeit, Meinungsäußerungen zu politischen oder gesellschaftlichen Themen oder zu Produkten/Services klar als solche zu bezeichnen und zu kennzeichnen.

 

Außerdem spricht sich der DRPR in der Online-Richtlinie explizit gegen das Verbreiten von Fake-News aus. Dies gilt unabhängig davon, ob diese wieder korrigiert werden oder nicht. Die Richtlinie soll dabei keinesfalls zu einer Einschränkung der Debattenkultur führen. Im Gegenteil: Vielmehr geht es um die Stärkung der Zugänglichmachung unterschiedlicher Perspektiven durch professionell erstellte Inhalte, die immer faktenbasiert zu sein haben. Zudem muss stets eine Unterscheidung zwischen sachlicher Bewertung und Meinung möglich sein.

 

Der Einsatz meinungsmanipulierender Social Bots ist in der Sicht des DRPR unvereinbar mit den Grundsätzen verantwortungsbewusster Öffentlichkeitsarbeit. Dazu zählen auch gekaufte „Fans“, „Follower“ und der Gleichen. Der DRPR vertritt hier den Standpunkt, dass hinter jeder öffentlich vorgetragenen Meinung auch ein Mensch stehen muss.

 

Mit der Neuauflage der Online-Richtlinie zeigt der Deutsche Rat für Public Relations ein verbindliches Regelwerk für alle Personen auf, die die Interessen von Organisationen in Medien und Netzwerken professionell vertreten. Die Richtlinie schließt ausdrücklich Privatpersonen ein, die für ihre Kommunikationsaktivitäten durch Zahlungen oder Sachleistungen vergütet werden. Der DRPR leistet somit einen wichtigen Beitrag zu Verhaltenskodizes in der digitalen, partizipativen Kommunikation.

 

Die Meldung können sie hier herunterladen.

 

Die 3. Auflage der Richtlinie finden Sie hier.

 

Stand 25.04.2022

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Der Deutsche Rat für Public Relations verabschiedet Kurt Hesse und heißt Ulf Santjer als neues Ratsmitglied willkommen.

 

Dr. Ulf Santjer tritt neu als Mitglied in den Deutschen Rat für Public Relations (DRPR) ein. Er tritt damit die Nachfolge von Dr. Kurt Hesse an, der sich im Herbst in den Ruhestand verabschiedet hat und nun auch aus dem Rat ausscheidet. Santjer wird vom BdKom entsandt und wurde auf der Sitzung am 7. April 2022 vom Rat bestätigt. Im Rat sind die drei Trägerverbände jeweils mit 6 Mitgliedern vertreten.

Das neue Ratsmitglied, Ulf Santjer, ist seit 2020 Executive Director of Corporate Communications and Corporate Marketing der Nürnberg Messe GmbH. Zuvor war er ab 1997 für den Sportartikelhersteller Puma tätig, zuletzt als Global Director Corporate Communications.

 

Sein Vorgänger Kurt Hesse hat bis zum Herbst 2021 den Geschäftsbereich Kommunikation der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken geleitet. Zuvor war der promovierter Kommunikationswissenschaftler in Forschung und Lehre tätig und arbeitete als freiberuflicher PR- und Medienberater. Dem Rat hatte er mehr als acht Jahre angehört und war dort seit mehreren Jahren auch Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Unternehmen und Markt 2.

Der DRPR bedankt sich für die Zusammenarbeit und freut sich, dass ihm Dr. Kurt Hesse weiterhin als Ansprechpartner im Beirat erhalten bleibt. „Ich danke Kurt Hesse herzlich für die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre, vor allem seine klaren Positionen und Interventionen, die uns zu guten Beurteilungen der uns vorgelegten Fälle geführt haben“, so der Ratsvorsitzende Prof. Lars Rademacher.

 

Die Meldung können Sie hier herunterladen.

 

Stand: 07.04.2022

Der DRPR stellt seinen Entwurf einer Richtlinie Wissenschaftskommunikation vor

„Grundsätzlich gilt: Wer Wissen verbreitet, der trägt Verantwortung, dies aus einer Haltung der Wahrhaftigkeit zu tun“ – dieses Zitat stammt aus der vorläufigen Version der neuen Richtlinie Wissenschaftskommunikation, die der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) heute veröffentlicht. In einem rund einjährigen Prozess wurde sie unter Einbindung aller relevanten Fachverbände auf Basis bestehender Regelwerke diskursiv erarbeitet. Die neue Richtlinie soll als Grundlage für die Spruchpraxis des Rates dienen und außerdem die Rolle der Kommunikator:innen in Einrichtungen stärken.

 

Das Interesse der breiten Bevölkerung an wissenschaftlichen Themen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ausschlaggebend dafür war neben dem Klimawandel sicherlich auch die Corona-Pandemie. Fälle wie die Heinsberg-Studie beschäftigten nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch den DRPR. Diesen Vorfall nahm der Rat u.a. als Anlass, eine möglichst umfassende und normative Leitlinie für die Wissenschaftskommunikation zu schaffen. „Mit der neuen Richtlinie Wissenschaftskommunikation haben wir einen zeitgemäßen und pragmatischen Rahmen zur Unterstützung geschaffen. Wie versprochen stellen wir vor der finalen Verabschiedung im Rat noch einmal öffentlich, um letzte Anregungen einzusammeln“. kommentiert Prof. Dr. Alexander Güttler, DRPR Mitglied, Mitautor der neuen Richtlinie sowie des deutschen Kommunikationskodex.

 

In die Ausarbeitung der neuen Richtlinie sind die Leitlinien zur guten Wissenschafts-PR von Wissenschaft im Dialog (WiD) und dem Bundesverband Hochschulkommunikation sowie verschiedene Ausarbeitungen des Siggener Kreises eingeflossen. „Die neue Richtlinie berücksichtigt somit alle zentralen Inhalte bestehender Regelwerke zur Wissenschaftskommunikation“, fasst der Vorsitzende des DRPR, Prof. Dr. Lars Rademacher, zusammen. „Sie wird dem Rat in Zukunft als wegweisende Urteilsbasis und Kommunikatorinnen und Kommunikatoren als Orientierungshilfe dienen“.

 

Die überarbeitete Richtlinie Wissenschaftskommunikation wurde im Rahmen der virtuellen Preisverleihung „Forschungssprecherinnen und -sprecher des Jahres 2021“ bereits im November erstmals präsentiert, diskutiert und sehr positiv rezipiert. Die wissenschaftsinterne Kommunikation (z. B. Peer-to-Peer-Kommunikation) ist von der neuen Richtlinie ausdrücklich ausgenommen.

 

Ihre Anmerkungen zur Richtlinie können Sie ab heute bis zum 13. März 2022 an den Rat adressieren. Eine kleine Bitte der Redaktion: Wir haben eine Vielzahl möglicher Differenzierungen diskutiert und die aus unserer Sicht Wichtigsten eingearbeitet. Bitte helfen Sie mit, dass die Richtlinie Ihre Trennschärfe behält und nicht verwässert. Gerne werden wir mit Ihrer Hilfe noch deutlicher. Danke. 

 

Melden Sie sich mit Ihrem Feedback gerne bei:

Geschäftsstelle DRPR              
Anea Meinert   E-Mail: wissenschaft@drpr-online.de

 

Den vollständigen Entwurf können Sie der Webseite entnehmen.

Die Meldung können Sie hier herunterladen.

Stand: 24.02.2022

DRPR spricht Rüge gegen Andreas Schlittenhardt und VfB Stuttgart aus

Der Deutsche Rat für Public Relations ist nach intensiver Recherche zu der Eischätzung gelangt, dass Andreas Schlittenhardt und der VfB Stuttgart mit der Nutzung der Facebookseite „Fokus VfB“ gegen das Transparenzgebot verstoßen haben, sowie Fan-Daten widerrechtlich genutzt worden sind.

 

Die Person Andreas Schlittenhardt stand als Dienstleister des VFB Stuttgart im Mittelpunkt der Untersuchung. Er hatte im Laufe des Jahres 2016 drei Mandate von dem Bundesligaverein erhalten: Kommunikationsberatung für den VfB, die Nutzung und Betreuung der Facebookseite „VfB Stuttgart“ ,sowie die Wahlkampfunterstützung für den Präsidentschaftskandidaten Wolfgang Dietrich.

 

Der Rat untersuchte den Vorwurf, dass Schlittenhardt seine private Facebook-Gruppe „Fokus VfB“ für Guerilla-Marketing-Aktionen nutzte, um subtil die Interessen des VfB im Hinblick auf geplante Ausgliederungen von Vereins-Anteilen einfließen zu lassen. Zudem sollen Mitgliederdaten des VfB Stuttgart durch die PR-Agentur von Schlittenhardt genutzt worden sein, unter Missachtung der gültigen Datenschutzverordnung.

 

Der Rat hält nach Bewertung der Rechercheergebnisse die Vorwürfe für bestätigt als  Verstoß gegen das Transparenzgebot ,sowie die widerrechtliche Nutzung von Mitgliederdaten. Dass ein solches Vorgehen gesetzeswidrig war, hätte Andreas Schlittenhardt in den Augen des Rates bewusst sein müssen. Nach Auffassung des Rates spiegelt dies ein Berufs-Verständnis wider, das illoyal gegenüber dem Berufsstand ist und ein bedenkliches Verhältnis zu professionellem Arbeiten aufweist.

 

Zudem gelangte der Rat nach Auswertung aller vorliegenden Quellen zu der Auffassung, dass sowohl VfB-Kommunikationschef Oliver Schraft als auch der Verein selbst aktiv an den Verstößen beteiligt hat. „Leider waren weder der VfB Stuttgart noch Oliver Schraft dazu bereit, einen großen Beitrag zur Aufklärung zu leisten“, sagt Prof. Dr. Lars Rademacher, Vorsitzender des DRPR. „Das Verhalten von Herr Schlittenhardt und des VfB  spiegelt nach Einschätzung des Rates ein Kommunikationsverständnis wider ,dass den Prinzipien der Branche entgegensteht und den Berufsstand in Misskredit bringt “.

 

Den vollständigen Ratsbeschluss können Sie der Webseite entnehmen.

Die Meldung können Sie hier herunterladen.

DRPR veranstaltet virtuelles Hearing zum Thema Akzeptanzkommunikation

Am 01. Dezember 2021 ab 16 Uhr, lädt der Deutsche Rat für Public Relations zum virtuellen Hearing „Richtlinie Akzeptanzkommunikation“ ein. Durch die Diskussion mit Kommunikatoren und Experten aus der Wissenschaft soll wichtiger Input für die Erarbeitung einer neuen DRPR-Richtlinie „Akzeptanzkommunikation“ gewonnen werden.

 

Das Panel der virtuellen Veranstaltung ist mit Fachleuten aus verschiedenen Bereichen der Akzeptanzkommunikation besetzt: Prof. Dr. Lars Rademacher, Professor für Public Relations an der Hochschule Darmstadt, Silvia Augustin von Windwärts, Anja Schlicht von Navos, Kevin Zdiara von HEAG mobilo GmbH, Wiebke Kähler-Siemssen von der Patriotischen Gesellschaft Hamburg, Klaus Weise, Managing Partner bei Serviceplan.

 

Moderiert wird die Runde von Minou Tikrani, Geschäftsführerin der Konstruktiv PR-Beratungsgesellschaft mbH.

Die Teilnahme ist via Teams unter https://t1p.de/akzeptanzkommunikation möglich.

Wer sich gerne an der Veranstaltung beteiligen möchte, kann sich unter info@drpr-online.de anmelden.  Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und im Nachhinein auf YouTube hochgeladen.
Die Meldung können Sie hier herunterladen.

DRPR rügt Presseabteilung der Universität Hamburg wegen Irreführung von Medien und der Öffentlichkeit

Die Recherchen des Rates und Auswertungen verschiedener Medienberichte haben den Verdacht bestätigt, dass mit der Veröffentlichung einer Pressemeldung zur Publikation von Prof. Roland Wiesendanger als vermeintlich wissenschaftliche Arbeit eine nachhaltige Irritation in der Öffentlichkeit ausgelöst wurde.
 
Die Pressestelle der Universität Hamburg veröffentlichte am 18.02.2021 eine Pressemitteilung mit dem Titel „Studie zum Ursprung der Coronavirus-Pandemie veröffentlicht“. Hierin werden die Ergebnisse eines Professors der Universität Hamburg zum Ursprung des Corona-Virus dargestellt, ohne dass die Studie „hochwissenschaftliche Beweise“ liefere oder zu dem Zeitpunkt ein Peer Review-Verfahren durchlaufen hätte. Während die Pressemitteilung von verschiedenen Medien aufgegriffen wurde, entwickelte sich eine kritische Diskussion in den Medien zur Wissenschaftlichkeit und Aussagekraft der Studie.
 
Nach Auffassung des Rates haben sowohl der Universitätspräsident Lenzen als auch die verantwortliche Presseabteilung der Universität eine hohe Sensibilität mit der Öffentlichkeit vermissen lassen, als sie die Pressemeldung veröffentlicht haben. In den Augen des Rates wäre gerade von wissenschaftlichen Institutionen angesichts der angespannten Corona Berichterstattungslage ein hohes Maß an Sorgfalt und Umsicht geboten gewesen.
 
Die später seitens der Universität nur noch als „Diskussionspapier“ bezeichnete Publikation hat mit dem ausgelösten massiven Medienecho einen weiteren Beitrag zur Glaubwürdigkeitskrise von Wissenschaft in der Öffentlichkeit geleistet. Das Vorgehen der Universität widerspricht auch den Leitlinien für gute Wissenschafts-PR wie sie von Wissenschaft im Dialog gemeinsam mit dem Bundesverband Hochschulkommunikation erarbeitet und formuliert wurden.
 
Den ausführlichen Ratsspruch können Sie der Webseite entnehmen.
 
Die Meldung können Sie hier herunterladen.

DRPR rügt Goldstar Marketing wegen geschäftsmäßiger Täuschung der Öffentlichkeit

Die Recherchen des Deutschen Rats für Public Relations auf Basis eines Beitrags des ZDF-Magazins „Frontal 21“ haben den Verdacht bestätigt, dass es sich bei den gekauften Bewertungen von Goldstar Marketing nicht um Einzelfälle handelt. Vielmehr verstößt das Geschäftsmodell generell gegen den Transparenzgrundsatz des Kommunikationskodex.
 
Am 15.12.2020 berichtete das ZDF-Magazin „Frontal 21“ über das Geschäft mit gekauften Bewertungen, im Fokus steht der Anbieter „Goldstar Marketing“. Ein Mitarbeiter der Firma schildert in einem anonymen Interview detailliert das Geschäftsmodell der Firma und bestätigt das oben beschriebene telefonische Akquisevorgehen. Aus demselben Bericht geht hervor, dass Goldstar Marketing einen falschen Geschäftsführer auf seiner Webseite präsentiert. In der Folge hatte der Deutsche Rat den Fall geprüft und eigene Recherchen vorgenommen. Im Zuge der Fallbearbeitung hatte man Gelegenheit mit dem angeblichen Geschäftsführer zu sprechen. Während des Telefonats wurde deutlich, dass es sich bei ihm um einen bezahlten Werbedarsteller handelt. Goldstar Marketing selbst reagierte nicht auf die Anfragen des DRPR.
 
Auf Grundlage der Rechercheergebnisse beschließt der DRPR die Firma Goldstar Marketing wegen des Verstoßes unter anderem gegen die im Kommunikationskodex vermerkten Transparenzgebote zu rügen. Bewertungen sind für viele Nutzer ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für oder gegen den Kauf eines Produkts oder einer
Dienstleistung im Internet. Mit gefälschten Bewertungen werden daher nicht nur die potenziellen Käufer getäuscht, sondern auch der Wettbewerb verzerrt.
 
„Wir betrachten sowohl den Kauf als auch den Verkauf von Bewertungen als unethisch“, sagt Prof. Dr. Alexander Güttler, Vorsitzender des Beschwerdeausschuss Unternehmen und Markt 1. „Wir werden ein solches Vorgehen weiterhin beobachten und ahnden“.
 
Den ausführlichen Ratsspruch können Sie der Webseite entnehmen.

DRPR wehrt sich gegen Verunglimpfung der PR-Branche

In einem offenen Brief wendet sich der DRPR an die Redaktion Story im Ersten beim NDR Fernsehen in Hamburg.
 
Sehr geehrte Frau Enwaldt, sehr geehrter Herr Kreysler,
 
wir haben mit Interesse Ihren Beitrag „Wahlkampf undercover“ in der Reihe Story im Ersten zur Kenntnis genommen.
 
Die darin aufgezeigten „Machenschaften“ von Wahlkampfberatern in London ordnen Sie pauschal dem Tätigkeitsfeld von PR-Agenturen zu. Dabei vermitteln Sie den Eindruck, dass die erwähnten Agenturen auch in den deutschen Wahlkampf eingreifen und hier präsent sind. Wenn dies der Fall wäre, würden wir Sie bitten dem Deutschen Rat für Public Relations (DRPR), natürlich vertraulich, Ihre Informationen zur Ver­fügung zu stellen, damit der Rat gegen diese Unternehmen ermitteln kann. Denn anders, als in Ihrem Beitrag suggeriert, gibt es hierzulande klare Regeln und Kodizes für die PR-Branche, die Transparenz und seri­öses Arbeiten gewährleisten sollen.
 
Der DRPR wird von den führenden Branchenverbänden als Kontroll­organ getragen und geht seit nunmehr 30 Jahren gegen Personen und Institutionen vor, die gegen diese Regeln verstoßen. Dies schließt auch Verstöße im Bereich Public Affairs ein. Die entsprechenden Richtlinien und Kodizes sind jederzeit auf unserer Website einsehbar und heute Teil des Selbstverständnisses von PR-Leuten in Deutschland. Es ist be­dauerlich, dass Sie dies bei Ihren Recherchen offensichtlich übersehen haben. Anders ist kaum zu erklären, dass Sie in Ihrem Beitrag den Ein­druck erwecken, als sei PR eine Branche, in der Wahlkampfmanipulatio­nen gängige Praxis sind.
 
Damit wärmen Sie lediglich Klischees der Vergangenheit wieder auf und diffamieren die gesamte PR-Branche, die schon seit langem nach klaren,transparenten Regeln arbeitet. Der DRPR aktualisiert und wacht über diese Regeln und sorgt hier für die gebotene Einhaltung. Um es deutlich zu sagen: die von Ihnen dargestellten Sachverhalte sind natürlich nicht akzeptabel und sie widersprechen eindeutig den geltenden Kodizes in Deutschland. Insofern würden wir uns über eine Kontaktaufnahme von Ihnen freuen und wären gerne bereit, bei derartigen Regelverstößen Ermittlungen gegen die betreffenden Unternehmen aufzuneh­men.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Professor Dr. Lars Rademacher (Vorsitzender des Deutschen Rates für Public Relations)
Uwe A. Kohrs (Vorsitzender des Trägervereins des Deutschen Rates für Public Relations)
 
Im Interview mit dem PR-Journal haben Professor Dr. Lars Rademacher und Uwe A. Kohrs ihre Beweggründe erläutert.

PR-Rat weist Beschwerde gegen Agenturchefin Broß zurück

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat den Vorwurf der intransparenten Absenderkennung gegen die Geschäftsführerin der Hamburger PR-Agentur „Stilgeflüster“ in einem Beitrag der „Tagesthemen“ (ARD) geprüft. Der Vorwurf: Verheimlichung des Engagements bei dem Eltern Initiativ #ElterninderKrise.
 
Juliane Broß wird am 8. Januar 2021 in den „Tagesthemen“ interviewt und porträtiert. Sie schildert dort ihr Leben als alleinerziehende Mutter in der Corona-Pandemie. In dem Bei-trag bleibt unerwähnt, dass sie sich bei dem Eltern Initiativ #ElterninderKrise engagiert. Auf der Webseite des Eltern Initiativs ist Frau Broß mit ihrer Agentur zu diesem Zeitpunkt namentlich als Pressekontakt vermerkt.
 
In seinem Verfahren hat der PR-Rat geprüft, ob ein Verstoß gegen die Absenderkennung durch Frau Broß vorlag. Ihr wird vorgeworfen in dem betreffenden Beitrag nicht darüber gesprochen zu haben, als Inhaberin einer PR-Agentur in persona oder mit ihrer Agentur für das Eltern Initiativ tätig zu sein. Der DRPR weist die Beschwerde wegen Unbegründet¬heit zurück.
 
Nach den Recherchen des PR-Rats und der Auswertung der Stellungnahmen des Eltern Initiativs und von Frau Broß sieht der Rat keine hinreichende Begründung für die Be-schwerde. Frau Broß hat ihre Rolle sowohl als PR-Agenturinhaberin als auch als ehren-amtliche Unterstützerin des Eltern Initiativs weder verheimlicht oder verschleiert.
 
Nach Ansicht des DRPR liegt die Verantwortung für eine angemessene Absendertrans-parenz in diesem Fall zum weit überwiegenden Teil auf Seiten der Redaktion. Dieser musste aufgrund ihrer Recherchen und ihrer eigenständigen Kontaktaufnahme zu Frau Broß klar sein, mit wem sie es zu tun hatte. Sie hätte als professionell handelnde TV-Redaktion auf die Verbindung zu der Elterninitiative hinweisen müssen.
 
Eine ausführliche Begründung des Ratsspruchs finden Sie hier.
 
Die Meldung können sie hier herunterladen.

Auszeichnung für Qualität – Spitzenverbände der Kommunikationsbranche führen den Preis „Forschungssprecher des Jahres“ fort

Die drei Spitzenverbände der Kommunikationsbranche DPRG (Deutsche Public Relations Gesellschaft), BdKom (Bundesverband der Kommunikatoren) und GPRA (Gesellschaft Public Relations Agenturen e. V.) werden künftig die „Forschungssprecher des Jahres“ auszeichnen und damit den renommierten Preis fortführen. Hintergrund ist die steigende Bedeutung der Forschungs- und Wissenschaftskommunikation im öffentlichen Diskurs. Mit dem Preis soll ein Zeichen für eine qualitativ hochwertige und relevante Kommunikation der Wissenschaft mit der Gesellschaft gesetzt werden.

 

Der Journalist Reiner Korbmann hat den Preis vor über zwölf Jahren als Eigeninitiative ins Leben gerufen. Jetzt übergibt er die Fortführung in die Obhut der drei Branchenverbände. Die Auszeichnung „Forschungssprecher des Jahres“ ist aktuell die einzige Auszeichnung für professionelle Kommunikation in diesem Bereich.

Korbmann, der weiterhin mit seinem Blog „Wissenschaft kommuniziert“ in diesem Feld aktiv ist, dazu: „Bei den drei Verbänden, die auch den Deutschen Rat für Public Relations (DRPR) tragen, wird die Auszeichnung der ‚Forschungssprecher des Jahres‘ mit den hohen ethischen und professionellen Standards weitergetragen, wie sie für die Wissenschaftskommunikation zunehmend wichtig werden – für mich eine Aufwertung der Forschungssprecher.“

 

Die Ausrichtung des Vergabeverfahrens wird im jährlichen Wechsel von jeweils einem Verband übernommen. 2021 liegt die Organisation und Ausrichtung bei der GPRA, 2022 folgt der BdKom und 2023 die DPRG. Gewählt wird in drei Kategorien: Forschungsinstitute und Hochschulen, Forschungsorganisationen, -administrationen und Stiftungen sowie Industrie und andere Unternehmen. Die Auszeichnung ist nicht dotiert und nicht mit dem Preis der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) zu verwechseln, der sich ausschließlich an Wissenschaftler richtet.

 

Als Jury fungieren jährlich rund 700 ausgewählte Wissenschaftsjournalisten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die aus einer Vorschlagsliste nach dem Schulnotensystem ihre Wahl treffen. Kriterien sind: Professionalität, journalistische Fähigkeiten, Verständnis für die journalistischen Notwendigkeiten und Niveau wie Verständlichkeit der vermittelten Informationen.

 

Seit 2012 wird ergänzend ein Online- Publikumspreis verliehen. Hier werden regelmäßig 2.000 bis 3.000 Stimmen abgegeben. Auch dieser wird fortgeführt. Die Abwicklung und Koordination erfolgt über den Trägerverein des DRPR. Für Weiterentwicklung und Umsetzung zeichnet für die GPRA Prof. Dr. Alexander Güttler in 2021 verantwortlich. Die Preisverleihung wird im Herbst voraussichtlich in einer virtuellen Veranstaltung stattfinden.

 

Prof. Dr. Alexander Güttler

Reiner Korbmann

DRPR beschließt Rüge gegen Karl-Theodor zu Guttenberg

Aus Sicht des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR) unterließ es der ehemalige Bundesminister als Autor eines Gastbeitrags für die FAZ, kenntlich zu machen, dass er seinen Beitrag im Rahmen von Lobbyingaktivitäten für die Wirecard AG veröffentlichte. Das Verhalten von Karl-Theodor zu Guttenberg stellt damit nach Ansicht des Rates einen Verstoß gegen das Transparenzgebot im Deutschen Kommunikationskodex sowie der Richtlinie für die Kontaktpflege im öffentlichen Raum dar und ist zu rügen.
 
Hintergrund war ein am 26.03.2020 veröffentlichter Gastbeitrag mit dem Titel „Ein Virus namens Leerverkäufe“ von Karl-Theodor zu Guttenberg in der FAZ, in dem er sich für ein Leerverkaufsverbot von Aktien aussprach. Die Veröffentlichung erfolgte im Kontext der öffentlichen Diskussion über ein mögliches erneutes Verbot, von dem Wirecard profitiert hätte. Angesichts der umfangreichen Berichterstattung und Spekulationen zu diesem Fall hatte sich der DRPR entschlossen, den Fall wegen des Verdachts des verdeckten Lobbyismus und des Verstoßes gegen das Transparenzgebot zu prüfen. Nach Auswertung der Stellungnahmen aller beteiligten Parteien sowie der vorliegenden Unterlagen ergibt sich ein verdichtetes Bild.
 
Ausgangspunkt ist der „Aktionsplan Leerverkäufe“, der von der Wirecard-Agentur Edelman entwickelt wurde. Darin enthalten ist als Teilmaßnahme ein geplanter Meinungsbeitrag von Karl-Theodor zu Guttenberg in der Welt oder der FAZ zum Thema Leerverkaufsverbot. In einer Stellungnahme gegenüber dem DRPR ließ  Herr zu Guttenberg über seinen Anwalt erklären, „er habe den Artikel selbstständig verfasst und sei von niemandem beauftragt oder hierum gebeten worden“ und „Wirecard sei definitiv nicht der Auslöser für diesen Artikel gewesen“.
 
Dem steht allerdings entgegen, dass die gesamte Abwicklung mit der Redaktion inklusive des Versands des Beitrags von Mitarbeiter:innen der Agentur durchgeführt wurde. Diese informierten auch vorab den damaligen Wirecard-CEO Braun über die bevorstehende Veröffentlichung in der FAZ. Die Prüfung hat ergeben, dass die Agentur Edelman klar als Kommunikationsagentur von Wirecard gegenüber der Redaktion auftrat und bereits vor Übermittlung des Kommentars von Herrn zu Guttenberg mehrfach auch persönlichen Kontakt zur Redaktion der FAZ hatte.
 
Aus Sicht des Rates unterließ Karl-Theodor zu Guttenberg es als Autor, kenntlich zu machen, dass er seinen Beitrag in diesem Kontext veröffentlichte. Das Verhalten von Karl-Theodor zu Guttenberg stellt damit nach Ansicht des Rates einen Verstoß gegen das Transparenzgebot im Deutschen Kommunikationskodex sowie der Richtlinie für die Kontaktpflege im öffentlichen Raum dar.
 
Die Agentur Edelman räumt in ihrer Stellungnahme zwar ein, dass man noch deutlicher gegenüber der Redaktion auf den Bezug zu Wirecard hätte hinweisen können. Allerdings hat der Rat den Eindruck gewonnen, dass die FAZ-Redaktion in ausreichendem Maße Kenntnis über den Wirecard-Bezug des Kommentares haben musste, um den Leser:innen einen entsprechenden Hinweis zum Status von Herrn zu Guttenberg im Kontext des Beitrags zu geben.
 
Eine ausführliche Begründung des Ratsspruchs ist der Webseite zu entnehmen.

DRPR trauert um Horst Avenarius

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) trauert um seinen Ehrenvorsitzenden Dr. Horst Avenarius, der im Alter von 90 Jahren verstorben ist. Von 1992 bis 2008 war er Vorsitzender des DRPR und hat mit seinem Wirken die Reputation der Branche weit über Deutschlands Grenzen hinaus positiv geprägt.
 
Horst Avenarius wurde 1930 in Gau-Algesheim geboren und hatte Philosophie studiert und in Geschichte promoviert. Nach dem Berufseinstieg als Werksredakteur bei Mannesmann kam er als Pressechef zu WMF und ging 1973 zu BMW, wo er bis 1989 Kommunikationschef blieb. Bis zu seiner Pensionierung 1993 war er Geschäftsführer der Herbert Quandt Stiftung und hat in dieser Funktion mehrere internationale PR-Symposien organisiert.
 
 
Gegen Ende seiner beruflichen Laufbahn hatte Avenarius begonnen, sich stärker mit der berufsständischen Ethik auseinanderzusetzen. Er entwickelte in dieser Zeit, erst als Vizepräsident der DPRG von 1988 bis 1991 und später als DRPR-Vorsitzender und Vorsitzender des DPRG-Ehrenrates, maßgebliche Leitlinien wie die „Sieben Selbstverpflichtungen eines DPRG-Mitglieds“ und diverse Ratsrichtlinien. In seine Zeit als Ratsvorsitzender fielen viele spektakuläre Fälle, von denen die „Affäre Hunzinger“ vermutlich den größten Bekanntheitsgrad erreichte.
 
„Der Deutsche Rat für Public Relations und die gesamte Branche haben Horst Avenarius sehr viel zu verdanken. Er war nicht nur eine der prägendsten Gestalten in der über 30jährigen Geschichte des Rates, sondern auch als Autor und Wegbereiter eines eigenständigen PR-Berufsethos und einer international orientierten PR-Forschung von großer Wirkung“, so der Ratsvorsitzende Lars Rademacher. „Wir danken ihm für diese große Lebensleistung, die wir erst kürzlich zu seinem 90. Geburtstag noch gewürdigt hatten. Wir bedauern, dass wir fortan nicht mehr auf seinen unbestechlichen Rat werden zählen können und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren“, so Rademacher.
 
Einen Nachruf des früheren Ratsvorsitzenden, Prof. Dr. Günter Bentele, finden Sie hier.
 
Zu Leben und Werk von Horst Avenarius gibt es einen Eintrag im PR-Museum.
 
Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier
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Reflexion und Ausblick: Der DRPR legt Bericht über die Jahre 2018 bis 2020 vor

Der Deutsche Rat für Public Relations hat den Tätigkeitsbericht über die vergangenen drei Jahre vorgelegt. Er reflektiert die Arbeit der letzten Jahre und spricht zukünftige Herausforderungen und Themen an.
 
Der Jahresbericht umfasst die erste Amtszeit des Vorsitzenden Prof. Dr. Lars Rademacher. Im Fokus stand dabei die Neugestaltung der Ratsarbeit und die Wiederaufnahme der Fallbearbeitung sowie die (Weiter)Entwicklung alter und neuer Ratsrichtlinien.
 
Mit den Fällen HeiScreen (2019) und Storymachine (2020) stieg der Rat tiefer in das Thema Wissenschaftskommunikation ein. Eine entsprechende Richtlinie soll 2021 erscheinen.
 
„Meine erste Amtszeit war durch drei thematisch sehr unterschiedliche Jahre geprägt“, sagt Lars Rademacher in seinem Vorwort. „In diesem Jahr wollen wir die Arbeit an mehreren Richtlinien zum Abschluss bringen und den Rat noch stärker als Kontrollorgan der öffentlichen Kommunikation positionieren“.
 
Den kompletten Jahresbericht 2018-2020 finden Sie hier zum Download.
 
Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier
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DRPR verabschiedet Neuauflage der Richtlinie zur politischen Kommunikation

Der Deutsche Rat für Public Relations hat in seiner jüngsten Sitzung eine überarbeitete Richtlinie zur politischen Kommunikation verabschiedet. Neben Stellungnahmen zur politischen Kommunikation in Online-Medien wurde die Richtlinie im Bereich der Nachprüfbarkeit geschärft.
 

Der DRPR reagierte mit der inhaltlichen und sprachlichen Überarbeitung der 2004 verabschiedeten Richtlinie zur Kontaktpflege im politischen Raum auf die Digitalisierung und Professionalisierung im Berufsfeld Public Affairs. Ein besonderer Fokus lag bei der Überarbeitung auf der einfachen Nachvollziehbarkeit und Öffentlichkeit der Lobbyaktivitäten. Erstmals wurden auch Regeln für die Aktivitäten in Online-Medien aufgenommen. Mit der Neuauflage entsteht nun ein verbindliches Regelwerk für alle Personen, die Lobbyismus betreiben oder in der Politik tätig bzw. verbeamtet sind.

 

„Die neue Richtlinie gibt allen Public Affairs-Schaffenden eine Orientierung, welche ethischen Maßstäbe an ihr Handeln angelegt werden“, betont Thomas Zimmerling, Vorsitzender des DRPR-Beschwerdeausschusses „Politik“.

 

Der Rat spricht sich mit der überarbeiteten Richtlinie zudem für eine Eintragung in das Lobbyregister des Deutschen Bundestages aus, das die Richtlinie mit ethischen Aspekten durch die Kodifizierung von Regeln und Normen ergänzt.

 

„Die Einführung des Lobbyregisters begrüßen wir ausdrücklich. Allerdings sehen wir durchaus noch Verbesserungspotenzial beim so genannten „exekutiven Fußabdruck“, also der Einbeziehung von Behörden und Auskunft darüber, an welchen Gesetzesvorhaben konkret gearbeitet wird“, so der DRPR-Ratsvorsitzende Lars Rademacher.

 

Die vollständige Neuauflage der DRPR-Richtlinie zur Kontaktpflege im politischen Raum finden Sie hier zum Download.

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier
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DRPR veranstaltet virtuelles Hearing zum Thema Wissenschaftskommunikation

Berlin, 02.02.2021 – Am 18. Februar 2021 ab 13:30 Uhr lädt der Deutsche Rat für Public Relations zum virtuellen Hearing „Gute Wissenschaftskommunikation“. Durch die Diskussion mit Kommunikatoren und Experten aus der Wissenschaft soll wichtiger Input für die Erarbeitung einer neuen DRPR-Richtlinie „Wissenschaftskommunikation“ gewonnen werden.
 
Das Panel der virtuellen Veranstaltung ist mit Fachleuten aus verschiedenen Bereichen der Wissenschaftskommunikation besetzt: Prof. Alexander Gerber von der Hochschule Rhein-Waal, Dr. Elisabeth Hoffmann von der TU Braunschweig, Christoph Koch, Leiter des Wissenschaftsressorts beim Stern, sowie Monique Luckas, Leiterin der Kommunikation des Futuriums in Berlin. Moderiert wird die Runde von Prof. Dr. Alexander Güttler, Ratsmitglied und Vorsitzender der Beschwerdekammer Unternehmen und Markt 1.
 
Neben den Panelteilnehmern werden Akteure aus unterschiedlichen Professionen der Wissenschaftskommunikation als Zuhörer eingeladen. Diese haben im Anschluss an die Paneldiskussion die Möglichkeit, ihre Fragen und Positionen einzubringen. Zusätzlich wird die Veranstaltung für ein breites Publikum live auf dem DRPR YouTube-Kanal übertragen.
 
„Der Rat möchte bei der Erstellung der Richtlinie Erfahrungen und Anregungen aus dem Praxisalltag der Kommunikatoren miteinbeziehen“, erläutert Prof. Dr. Lars Rademacher, Vorsitzender des DRPR, die Zielsetzung des Hearings.
 
Die Entscheidung, eine eigene Richtlinie zur Wissenschaftskommunikation zu entwickeln, hat der Rat im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Falls „Heinsberg-Protokolle“ getroffen. Die Agentur Storymachine wurde wegen Verfehlungen bei der Kommunikation der wissenschaftlichen Studie zu Corona-Infektionsverläufen in der Gemeinde Gangelt vom Rat gerügt. „Wissenschaftskommunikation findet immer häufiger in der allgemeinen Öffentlichkeit statt und der Rat ist gefordert, unseriöses Vorgehen zu ahnden“, sagt Uwe A. Kohrs, Vorsitzender des DRPR Trägervereins. „Die jüngsten Fälle zeigen, dass es zwingend erforderlich ist verbindliche Regeln zu entwickeln, die in der Branche Orientierung geben. Unser Hearing soll hierzu einen Beitrag leisten“ ergänzt Prof. Güttler.
 
Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier
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DRPR unterstützt neue internationale Initiative für einheitliche ethische Kommunikationsstandards

Im Anschluss an die internationale Helsinki Ethics Conference im September 2020 wurde jetzt das Manifest vorgestellt, das von der Konferenz ausging. In diesem sind vier zentrale ethische Herausforderungen sowie erste Lösungsansätze festgehalten. Der Ratsvorsitzende Lars Rademacher hat das Manifest gemeinsam mit Ratsvorsitzenden aus dem europäischen Ausland unterzeichnet.

 
An der am 3.-4 September 2020 stattgefundenen Hybrid-Konferenz haben Kommunikationsfachleute, Journalisten und Wissenschaftler aus vielen europäischen und außereuropäischen Ländern teilgenommen. Dabei ging es im Besonderen darum, welchen ethischen Herausforderungen sich Public Relations, Journalismus und Werbung heutzutage stellen müssen. „Die Internationalisierung der und der Austausch über ethische Standards ist wichtig in der globalisierten Welt“, sagt Lars Rademacher, Vorsitzender des DRPR. „Ich freue mich, dass die Konferenz im zwei Jahresryhthmus stattfinden soll“.
 
Auf dieser ersten internationalen Konferenz zum Thema ging es wesentlich darum, wie in den Teilbereichen der öffentlichen Kommunikation, Journalismus, Public Relations und Werbung, mit Hate Speech, Propaganda, Desinformation, Vertrauensverlusten und Popularisierung umgegangen werden soll oder wie sich das Rollenverständnis von Kommunikationsfachleuten wandelt. Grenzen zwischen Journalismus, Public Relations und Werbung werden zunehmend undeutlicher, die einstmals klaren Trennlinien verschwimmen immer mehr. Sei es, dass Journalistinnen und Journalisten häufiger auch in PR-Funktion tätig werden, InfluencerInnen in den Social Media zwischen Werbung und Public Relations changieren. In Deutschland haben Journalismus, Public Relations und Werbung je eigene Kodizes. Dabei existieren gemeinsame Probleme und Herausforderungen wie wahrheitsgemäße und seriöse Information, Sorgfaltspflicht, oder die Ablehnung von Schleichwerbung. Das Manifest sieht einen Bedarf an einheitlichen globalen und nationalen Kodizes, aber auch Mechanismen vor, diese möglichst verbindlich zu machen. „Wir sind in Deutschland im internationalen Vergleich schon relativ weit, weil die Organisationen der freiwilligen Selbstkontrollen (Deutscher Rat für Public Relations, Deutscher Proesserat, Deutscher Werberat) Fehlverhalten auch öffentlich rügen und damit positive Effekte erzielen können“, sagt Günter Bentele, für Internationales zuständiges DRPR-Ratsmitglied und Mitglied im Organisationskomitee der Konferenz.
 
Die Ziele der Konferenz: die Kommunikation zwischen den Kommunikationsbranchen international zu fördern, die Diskussion um globale und regionale Kodizes zu führen und auch die Verbindlichkeit der Kodizes zu erhöhen. Deshalb wird die Konferenz nun alle zwei Jahre tagen. Mit dem Manifest ist der erste Schritt in diese Richtung getan.
 
Die 4 Punkte des Manifests können Sie hier und hier einsehen.
 
Das PDF der Pressemitteilung können Sie hier herunterladen
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Medienanstalten und der Deutsche Rat für Public Relations: Vorgehen gegen Content-Marketing-„Deals“ ohne Werbekennzeichnung

Die Landesmedienanstalten und der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) warnen Blogbetreiber und Online-Portale vor der Annahme von werblichen Kooperationen ohne Kennzeichnung. Derartige Kooperationen verstoßen gegen die Werbebestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages sowie des künftigen Medienstaatsvertrages und können zu Aufsichtsmaßnahmen der Landesmedienanstalten führen.
 
In den letzten Monaten erreichten die Medienanstalten auch durch ein Zusammenwirken mit dem DRPR viele Hinweise darauf, dass Blogbetreibern und Online-Portalen von Agenturen per E-Mail angeboten wurde, Artikel auf ihrem Angebot gegen Entgelt zu platzieren. Solche Kooperationsanfragen waren mit der Bedingung verbunden, auf eine Werbekennzeichnung zu verzichten. Die Medienanstalten haben diese Hinweise aufgegriffen und zwischenzeitlich über 200 Websitebetreiber mit Sitz in Deutschland
kontaktiert, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie werbliche Inhalte gegen Entgelt ohne Kennzeichnung platziert haben.
 
Bereits im Juni 2020 warnte der DRPR Blogbetreiber und Online-Portale
vor der Annahme von derartigen Deals ohne Werbekennzeichnung. Den Rat hatten dazu mehrere Beschwerden erreicht. Im Dezember 2018 hatte der DRPR eine Content Marketing Agentur wegen des Vorgehens gerügt. „Die derzeitigen Beschwerden zeigen jedoch, dass diese und andere Agenturen weiterhin mit werberechtlich problematischen Angeboten auf Blogbetreiber zugehen,“ so Ratsvorsitzender Lars Rademacher.
 
Der PR-Rat und Medienanstalten fordern Blogbetreiber und Webseitenbetreiber weiterhin dazu auf, ihnen derartige Fälle zu melden. „Verbraucher werden in die Irre geführt, wenn Unternehmen für die Platzierung von Inhalten bezahlen, ohne dass dies als Werbung gekennzeichnet und damit für die Verbraucher transparent gemacht wird,“ betont Dr. Anja Zimmer, Koordinatorin des Fachausschusses Regulierung der Medienanstalten. „Die Medienanstalten werden daher, sofern Anhaltspunkte vorliegen, gegen Anbieter vorgehen, die derartige „Deals“ eingehen.“
 
Verstöße gegen werberechtliche Trennungs- und Kennzeichnungsverpflichtungen des Rundfunkstaatsvertrages und künftig des Medienstaatsvertrages können zu Aufsichtsmaßnahmen wie Beanstandungen und Untersagungen führen und künftig nach dem Medienstaatsvertrag auch als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Weitere Informationen über die Medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de
 
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie als PDF hier.
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Neue Ratsmitglieder bei Ratssitzung offiziell willkommen geheißen

Babette Kemper folgt Andreas Haas für die GPRA (Gesellschaft Public Relations Agenturen) in den DRPR, Anne Dreyer wird von der BdKom (Bundesverband der Kommunikatoren) entsandt.
 
In seiner zweiten regulären Sitzung am 29. September 2020 konnte der Rat vier neue Mitglieder in seinen Reihen begrüßen. Nach Prof. Dr. Elke Kronewald und Sabine Clausecker wurde Babette Kemper neu im Rat begrüßt. Sie folgt auf den kürzlich ausgeschiedenen Andreas Haas. Zudem wurde die Entsendung von Anne Dreyer für den BdKom bekannt gegeben.
 
Babette Kemper ist seit 2019 geschäftsführende Gesellschafterin der Kommunikationsagentur achtung! Mary. Als Mitglied engagiert sie sich bei der GPRA und sitzt in diversen Jurys. Als Gründungsmitglied von Global Women in PR setzt sie sich für die Sichtbarkeit von Frauen in der Branche ein.
 
Anne Dreyer leitet seit 2019 Kommunikation und Fundraising bei Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe. Als Mitglied der BdKom engagiert sie sich als stellvertretende Leitung in der Fachgruppe NGO. 2018 und 2019 war sie Fellow im Mercator Science-Policy Fellowship Programm an den Rhein-Main-Universitäten.
 
„Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit dem neu aufgestellten Rat“, sagt Prof. Dr. Lars Rademacher, Vorsitzender des DRPR. „Die vier neuen Mitglieder sind ab sofort fest in unsere Arbeit eingebunden. Bei Andreas Haas bedanke ich mich ganz herzlich für die Zusammenarbeit der letzten Jahre“, so Rademacher.
 
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie als PDF hier.
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Glückwünsche zum 90. Geburtstag: PR Rat würdigt seinen Ehrenvorsitzenden Dr. Horst Avenarius

Mit drei Beiträgen würdigt der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) die Lebensleistung und Initiative seines Ehrenvorsitzenden, Dr. Horst Avenarius, anlässlich seines 90 Geburtstags am 26. August 2020.
Zum Videostatement des Ratsvorsitzenden, Prof. Lars Rademacher geht es hier.

Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube.com anzuzeigen

Die Würdigung des ehem. Ratsvorsitzenden Prof. Günter Bentele finden Sie hier.
Das ausführliche Interview zwischen dem DRPR-Trägervereinsvorsitzenden und GRPA-Chairman Uwe Kohrs und Horst Avenarius finden Sie hier.
Die ausführliche Pressemitteilung des DRPR finden Sie als PDF hier.
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PR Rat warnt Betreiber von Blogs und Online-Journalen vor „Deals“ ohne Werbekennzeichnung

Der PR-Rat zieht eine Zusammenarbeit mit den Medienanstalten in Betracht und bittet um die Zusendung ähnlich lautender Anfragen.
 
In den letzten Monaten erreichten den Rat mehrere Beschwerden von Webseitenbetreibern, denen eine Artikelplatzierung angeboten wurde. Im Rahmen des Linkbuildings für einen nicht näher genannten Kunden sollten auf den Webseiten der Betroffenen Artikel platziert werden. Bedingungen waren dafür sogenannte „DoFollow“- Links und eine fehlende Werbekennzeichnung.
 
Im Mittelpunkt der Beschwerden stehen dabei die Anfragen der Mailadressen aje@digital-minds.agency und bauer@webbuson.com. Die Mailadressen gehören nach bisheriger Kenntnis nicht zusammen.
 
Mit Bedauern stellt der DRPR hierzu fest, dass die vom Rat am 14. Dezember 2018 gerügte Content Marketing Agentur Digital Minds weiterhin versucht, das Trennungsgebot zwischen Redaktion und Werbung sowie das Gebot der Absendertransparenz zu unterlaufen und Schleichwerbung zu betreiben. Zu der Adresse bauer@webbuson.com lässt sich keine Webseite finden, jedoch berichten verschiedene Blogger, von dieser Adresse gleichlautende Anfragen erhalten zu haben.
 
Der Ratsvorsitzende Lars Rademacher behält sich eine Zusammenarbeit mit den Medienanstalten vor: „Wir erinnern noch einmal ausdrücklich an unsere Rüge und die dortige Begründung. Eine fehlende Kennzeichnung von werblichem Inhalt kann nicht nur durch den PR- oder Werberat gerügt werden, der Tatbestand der Schleichwerbung kann auch Auflagen und Bußgelder der Medienanstalten in Höhe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.“
 
Der Rat fordert Betroffene auf, weiterhin Beschwerden mit den Originalanschreiben zuzuleiten. Auch zu näheren Hintergründen der über die oben genannten Mailadressen verbreiteten Anfragen ist der Rat dankbar.
 
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie als PDF hier.
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PR-Rat wird weiblicher: DPRG entsendet Sabine Clausecker und Elke Kronewald

Sabine Clausecker und Prof. Dr. Elke Kronewald wurden von der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG), einem der drei Trägerverbände des Deutschen Rat für Public Relations (DRPR), neu in den Rat entsandt und sind ab sofort Ratsmitglieder.

 

Prof. Dr. Elke Kronewald ist seit 2016 Professorin für Kommunikationsmanagement und PREvaluation an der Fachhochschule Kiel. Davor lehrte sie bereits an der Hochschule Macromedia in Stuttgart und war Projektleiterin bei PRIME Research International und dem F.A.Z.-Institut in Mainz. Sabine Clausecker ist Geschäftsführerin der 1997 gegründeten Kommunikationsagentur CBE DIGIDEN, die in enger Anbindung mit dem KREAB Netzwerk weltweit arbeitet. Seit drei Jahren ist sie als Schatzmeisterin im geschäftsführenden DPRG-Bundesvorstand tätig und war bis Anfang 2020 für insgesamt acht Jahre im Landesvorstand Berlin-Brandenburg aktiv, davon die letzten drei Jahre als Vorsitzende der Landesgruppe.

 

Damit sind zwar erst 4 der derzeit 19 Mitgliedsposten im Rat mit Frauen besetzt, doch schon im kommenden Jahr bestimmt auch die Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) neue Ratsmitglieder und hat sich ebenfalls vorgenommen, den Anteil der Frauen zu erhöhen. Der Ratsvorsitzende, Prof. Dr. Lars Rademacher, begrüßt die Entsendung der beiden neuen Ratsmitglieder ausdrücklich: „Wir heißen mit Sabine Clausecker und Elke Kronewald zwei ausgewiesene Expertinnen sehr herzlich im Rat willkommen, von deren Erfahrung der Rat sehr profitieren wird. Mein Ziel ist darüber hinaus, dass der Rat in meiner Amtszeit noch auf ein ausgeglichenes Verhältnis von je 50 Prozent weiblicher und männlicher Mitglieder kommt“, so Rademacher.

 

Die gesamte Pressemitteilung finden Sie als PDF hier.
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DRPR mahnt Stadt Wedel

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) spricht eine Mahnung gegen die Stadt Wedel aus wegen der unzureichenden Kennzeichnung werblicher Inhalte.

 

Den Betreibern der Website wurde die mangelnde optische und technische Trennung von Werbung und redaktionellen Beiträgen und die fehlende Anzeigenkennzeichnung vorgeworfen. Da diese Mängel im Zuge eines Relaunchs der Seite wedel.de inzwischen behoben sind, verzichtet der Rat auf die Erteilung einer Rüge und mahnt lediglich die unzureichende Trennung zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen in der Vergangenheit. Der Rat begrüßt die getroffenen Maßnahmen, durch die Webseiten-Besucher*innen nun direkt erkennen können, ob es sich um einen redaktionellen oder werblichen Beitrag handelt.

 

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DRPR rügt Storymachine

Nach intensiver Recherche und Anhörung der Beteiligten spricht der Deutsche Rat für Public Relations der Agentur Storymachine eine Rüge wegen der Rufschädigung des Berufsstands durch unprofessionelles Verhalten aus. Der Anfangsvorwurf der Intransparenz bei der Absenderkennzeichnung und der Sponsorennennung hat sich nicht bestätigt.

 

Hintergrund war die begleitende Social Media „Dokumentation“ zur Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie von Prof. Hendrik Streeck in Gangelt durch die Agentur Storymachine. Der Rat hatte sich für die Prüfung des Falls entschieden und ist zu der Einschätzung gekommen, dass hier leichtfertig und unprofessionell agiert worden ist und zu einer nachhaltigen Verunsicherung der Öffentlichkeit beigetragen worden ist.

 

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DRPR rügt Wikipedia Deutschland

Nach Mahnung im letzten Jahr verstärkt der Rat seine Kritik am Vorgehen der Wikimedia Foundation.

 

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR), das Selbstkontrollorgan der PR-Branche, hat auf seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag eine Rüge von Wikipedia in Deutschland beschlossen. Im ersten, vorläufigen Beschluss in diesem Fall vom 27. Mai 2019 wurde zunächst eine Mahnung ausgesprochen, mit der Ankündigung, eine Rüge folgen zu lassen, sollte bis zum Frühjahr 2020 keine Änderung der Richtlinien zur Kennzeichnung bezahlter Autorentätigkeit bei deutschen Wikipedia-Einträgen erzielt werden.

 

Aufgrund der beschriebenen Sachlage sieht sich der DRPR gezwungen, eine Rüge gegen Wikipedia wegen nach wie vor bestehender unzureichender Transparenz und Absenderkennzeichnung bei deutschsprachigen Wikipedia-Einträgen auszusprechen. Für den Leser ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob die Beiträge von den Autoren auf Eigeninitiative oder im Auftrag von Dienstleistern erstellt wurden.

 

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DRPR erachtet Künast-Urteil als nicht nachvollziehbar

Der Deutsche Rat für Public Relations, das Selbstkontrollorgan der PR-Branche, kritisiert die Entscheidung des Landgerichts Berlin, die beleidigenden Äußerungen gegen die Politikerin Renate Künast nicht zu ahnden.
 
In Wissenschaft, Politik und Gesellschaft wird allerorten über den richtigen Umgang mit Hatespeech gerungen. Vor diesem Hintergrund ist das Berliner Urteil aus Sicht des Rates sehr unverständlich, weil es jede Sanktionsmöglichkeit negiert und „Trolle“ und „Hater“ bestärkt.
 
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