Vorstellung
Der DRPR ist ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der in Deutschland tätigen PR-Fachleute. Seine Träger sind:
- die Deutsche Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG)
- die Gesellschaft Public Relations Agenturen e.V. (GPRA)
- der Bundesverband der Kommunikatoren e.V. (BdKom)
Der DRPR handelt in Verantwortung gegenüber dem gesamten Feld der öffentlichen Kommunikation. Seine Zuständigkeit ist daher nicht an Personen oder Verbände des Berufsstandes gebunden. Er befasst sich auch mit beanstandeten PR-Vorgängen, die nicht von Mitgliedern der Trägerorganisationen und von Nichtfachleuten ausgelöst oder veranlasst wurden >> Statuten.
Mit seinem Auftrag, kommunikatives Fehlverhalten gegenüber Öffentlichkeiten zu ahnden, ist der PR-Rat eine dem Deutschen Presserat und dem Deutschen Werberat vergleichbare Institution. Der DRPR wurde 1987 gegründet und wurde nach außen seit dem Jahr 1994 aktiv. Seit dieser Zeit greift er aktiv in das PR-Geschehen ein: Wie die anderen Räte spricht er öffentliche Rügen und Mahnungen aus, erlässt Verhaltensrichtlinien und nimmt zu kommunikativen Fehlentwicklungen in der Öffentlichkeit Stellung (>> Jahresbericht).
Seinen Urteilen liegen >> PR-Kodizes, >> Verhaltensrichtlinien und die Kodizes der anderen Kommunikationsberufe zugrunde. Der PR-Rat handelt grundsätzlich öffentlich. Alle behandelten Fälle werden publiziert (>> Spruchpraxis).
Auf Grund des gestiegenen Aufkommens an Beschwerdefällen hat der PR-Rat drei Beschwerdeausschüsse eingerichtet:
Beschwerdeausschuss Politik
Vorsitz: Thomas Zimmerling
Beschwerdeausschuss Unternehmen und Markt
Vorsitz: Prof. Dr. Alexander Güttler
Beschwerdeausschuss Unternehmen und Markt 2
Vorsitz: Dr. Kurt Hesse
Ausführliche Informationen zu Entstehung, Zuständigkeiten, Ablauf der Ratsverfahren, Strafregister, Beurteilungskriterien des Rates, Moralische Prinzipien der PR-Arbeit, Perspektiven sowie Literaturvorschläge finden Sie demnächst hier.