PLEON Code of Conduct
>> Only available in German language
Code of Conduct der PLEON Agenturen in Deutschland
Die PLEON Agenturen in Deutschland (nachfolgend PLEON) sowie alle festen und freien Mitarbeiter verpflichten sich zu Grundsätzen der Loyalität gegenüber ihren Klienten und in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Medien. Wir, das heißt, die Agenturen der Marke PLEON, definieren diese Prinzipien nach diesem gemeinsamen Verständnis und auf der Grundlage der geltenden Codizes des Berufsstandes (Code d’Athène, Code de Lisbonne und Code de Bordeaux). Er wird von den Partnern und Geschäftsführern sowie von jedem einzelnen Mitarbeiter verbindlich anerkannt. Jedem Mitarbeiter der Gruppe ist bewusst, dass Verstöße gegen diesen Code of Conduct disziplinarische Konsequenzen bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben können. Damit unterstreichen wir die Ernsthaftigkeit unserer Selbstverpflichtung und der hier formulierten Prinzipien.
Vertraulichkeit
Wir arbeiten für unsere Klienten auf der Basis gegenseitigen Vertrauens. Deshalb behandeln wir auch alle Informationen unserer Klienten vertraulich:
– Alle Informationen über unsere Klienten und das betreffende Projekt zirkulieren nur innerhalb von PLEON bzw. dem Standort der beauftragten Gesellschaft und sind für andere Standorte nicht zugänglich.
– Mitarbeiter außerhalb der jeweiligen Projektteams erhalten so lange keine Unterlagen und Informationen vom und über den Klienten wie sie nicht vom Klienten zur Veröffentlichung frei gegeben sind.
– Alle mit dem Zusatz „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen sind nur einem zuvor mit dem Klienten definierten Projektteam zugänglich.
– Alle Mitarbeiter lesen unterwegs (zum Beispiel in Flugzeug oder Bahn) keine vertraulichen
Kundenunterlagen.
– Alle Mitarbeiter unterliegen einem Talk-and-Gossip-Verbot in der Öffentlichkeit (Restaurants, Flugzeug, Bahn etc.) über nicht veröffentlichte Informationen. Dies gilt auch für das private Umfeld.
– Alle Freelancer und Auftragnehmer, die in ein Projekt eingebunden sind, müssen eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen.
Bei besonderer Schutzbedürftigkeit von bestimmten Informationen belegen wir die Klientenberatung und Projektbearbeitung zusätzlich mit einem Secret Mode. Der Grad des Informationsschutzes ist in hohem Maße von den besonderen Bedürfnissen des Klienten abhängig. Deshalb treffen wir dazu, auf Wunsch, eine maßgeschneiderte Individualvereinbarung.
Interessenkonflikt
Für die Eigenwerbung von PLEON oder einzelner Practice Groups sowie für die Beratung von Klienten aus gleichen oder ähnlichen Branchen beachten wir feste Regeln.
1. Klientennamen
Zur Wahrung der Interessen unserer Klienten reden wir in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht über unsere Klienten und die beauftragten Aufgaben. Wir veröffentlichen grundsätzlich kein gewonnenes Neugeschäft und stellen keine unabgestimmten Klientenlisten für Dritte zur Verfügung. In der Eigenwerbung beschränken wir uns auf mit unseren Klienten abgestimmte Referenzlisten.
2. Eigenwerbung
Wir verzichten in unserer Eigenwerbung grundsätzlich auf die Präsentation oder Veröffentlichung von Klienten oder authentischen Fallbeispielen, es sei denn, der Klient erklärt sich damit einverstanden.
3. Wettbewerbskonflikte
Die Betreuung mehrerer Unternehmen der gleichen Branche schafft große Markterfahrung und Beratungsexpertise. Sie macht aber auch eine interne Abschottung der unternehmensspezifischen Daten unserer Kunden notwendig. Deshalb werden wir bei der Betreuung konkurrierender Unternehmen mit gegeneinander gerichteten Marktzielen ausschließlich getrennte Beraterteams einsetzen. Alle operativen Prozesse und alle Datenbestände werden verlässlich voneinander getrennt. Zusätzlich werden wir mit Klienten, bei denen wir einen Interessenkonflikt dieser Art innerhalb der PLEON insgesamt erkennen, eine individuelle Vertraulichkeitsvereinbarung schließen.
Zusammenarbeit mit den Medien
Wir vertreten die Interessen unserer Klienten in der Welt der Medien, vermitteln ihre Position im Pluralismus der Informationen und Meinungen in der Öffentlichkeit. Gleichzeitig verpflichten wir uns, die Interessen der Öffentlichkeit zu wahren.
1. Grundlagen
In der Zusammenarbeit mit den Medien bekennen wir uns ausdrücklich zum geltenden Medienrecht im weitesten Sinne, zum Beispiel Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Presserecht, Markenrecht, Recht zur freien Meinungsäußerung und zu den geltenden Codizes des Berufsstandes (Code d’Athène, Code de Lisbonne und Code de Bordeaux).
2. Wahrheit und Klarheit
Wir sind uns bewusst, dass wir mit Medienarbeit zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit beitragen. Unsere Quellen sind jederzeit nachprüfbar und sind in den von uns aufbereiteten Informationen ausgewiesen.
3. Honorierung
In der Medienarbeit werden wir ausschließlich für die Selektion, Aufbereitung und Distribution von Informationen honoriert. Informationen sind immer ein Angebot an die Redaktion/ Medien, über deren Veröffentlichung bzw. Verwendung die Redaktionen selbst entscheiden. Das Know-how und die Erfahrung der Agentur setzen wir zur optimalen Aufbereitung und professionellen Distribution ein. Eine Platzierung von Informationen kann und will die Agentur nicht gewährleisten. Eine erfolgsorientierte Honorierung in der Medienarbeit lehnen wir ab.
4. Anzeigen/Kooperationen
Wir bereiten Informationen auch für bezahlten Raum in den Medien auf und treten dafür ein, dass dies entsprechend gekennzeichnet wird (Labeling als Anzeige). Wir beachten das presserechtliche Trennungsgebot sowie den Grundsatz der Transparenz. Bei Medienkooperationen stellen wir aufbereitete Informationen zur Verwendung und Veröffentlichung unentgeltlich und ohne irgendeine direkte oder indirekte Belohnung oder einen Anspruch auf Einfluss zur Verfügung.
5. Freie Mitarbeiter
Freie Journalisten und Texter beauftragen wir grundsätzlich nur mit dem Recherchieren von Informationen oder mit der Erstellung von Texten. Dafür erhalten sie ein angemessenes Honorar. Sie werden nicht erfolgsabhängig für die Veröffentlichung von Informationen honoriert.
PLEON
Düsseldorf, Oktober 2004