02 / 2004 Kooperation zwischen einer Organisation und einem Medium

Freispruch für den ADAC
 
Der Vorfall

 
Der ADAC hat im Herbst 2003 die redaktionelle Verantwortung für die Samstagsbeilage der AZ „Das Motormagazin mobil“ übernommen. Diese Kooperation rief große Besorgnisse in der deutschen Motorpresse hervor. Der PR-Rat hatte drei Fragenkomplexe zu beurteilen: (1) Liegt hier ein Fall von Schleichwerbung für den ADAC vor? (2) Betreibt der ADAC dadurch eine unzulässige PR für sich selbst? (3) Übernimmt der ADAC mit der Übertragung dieses Kooperationsmodells auf andere Verlage eine zu starke Position innerhalb des Motorjournalismus?
 
Die Ermittlungen
 
(1) Zur Schleichwerbung: Die Kooperation wird sowohl im Beilagentitel wie im Impressum der Beilage ausgewiesen und geschieht damit offen. Der ADAC-PR-Chef Michael Ramstetter teilte dem PR-Rat zudem mit, dass der ADAC von der AZ ein redaktionelles Honorar auf Seitenbasis erhalte.
 
Der PR-Rat stellte fest, dass damit hier kein Fall von Schleichwerbung vorliegt (bei der es umgekehrt zu ADAC-Zahlungen an die AZ kommen müsste.)
 
(2) Zur ADAC-PR: Bei der diese Beilage ausrichtenden ADAC-MOTORWELT handelt es sich um eine Clubzeitschrift und nicht um ein Organ der freien Presse. Dass der ADAC-Sprecher Michael Ramstetter PR-Absichten hat, ist zu vermuten, zumal er sie gegenüber der FAZ (vom 2.12.03.) indirekt bestätigt hat: „Wir freuen uns, dass wir in der Abendzeitung unsere Ideen und Absichten verbreiten dürfen.“
 
Ein solches Anliegen erscheint dem PR-Rat legitim. Eventuelle Einseitigkeiten in der Berichterstattung wären daher von der AZ-Redaktion zu verantworten.
 
(3) Zur Meinungskonzentration: Wenn es zur Übernahme dieses ADAC-Kooperationsmodells durch andere Verlage kommt, führt das möglicherweise zu einer Konzentration der deutschen Automobilberichterstattung bei der Redaktion der ADAC MOTORWELT. Die Auswirkungen auf den Berufsstand der Motorjournalisten und die Breite des Informationsangebots wären erheblich. Die Diskussionen darüber werden daher mit großer Schärfe geführt.
 
Eine solche leidenschaftliche Diskussion ist dem ordnungspolitischen Problem geschuldet, um das es hierbei geht. Der PR-Rat erachtet sich nicht für diese Frage zuständig.

 
Das Urteil
 
Bonn, 1. Juni 2004 Gegen die Übernahme der redaktionellen Verantwortung für die Samstagsbeilage der ABENDZEITUNG „Das Motormagazin mobil“ durch den ADAC bestehen keine Einwände, da diese Kooperation sowohl im Beilagentitel wie im Impressum ausgewiesen ist und damit offen geschieht.