07 / 2009 Beschwerdekammer II – Akte Bauernverband

Mahnung des Deutschen Bauernverbands
 
Ratsbeschluss
 
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat sich eingehend mit dem Fall einer möglichen verdeckten PR des Bauernverbandes beschäftigt.
 
Der DRPR spricht hiermit gegen den Verband eine Mahnung aus:
 
Der Bauernverband wird gemahnt, künftig alles zu unterlassen, was als Aufruf zu verdeckter Kommunikation gewertet oder auch nur ein solches Vorgehen nahelegen könnte. Der Absender von Kommunikationsmaßnahmen muss immer klar erkennbar sein.
 
Berlin, den 02. November 2009
 
 

Der Vorfall
 
Am 22.05.2009 gab es einen missverständlichen Aufruf des Bauernverbandes an die neu ins Leben gerufene Internet-Task-Force. Diese Gruppe setzt sich zusammen aus praktischen Landwirten, Mitgliedern des Bauernverbandes, Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen des DBF und der Landesbauernverbände mit Interesse an der Nutzung der Online-Medien.
 
In diesem Aufruf wurde darum gebeten, sich an verschiedenen Diskussionsforen oder agrarischen Informations-Plattformen im Internet aktiv zu beteiligen.
 
Ziel sollte es sein, Meinungsbildung gegen den Bauernverband frühzeitig zu entdecken, aktiv einzugreifen und auch Themen selbst positiv zu besetzen. Dabei sollte eindeutig für diesen Berufsstand Position bezogen werden.
 
Es wurde konkret die Bitte formuliert, sich als Privatperson sowohl bei verschiedenen landwirtschaftlich orientierten sowie auch bei nicht-landwirtschaftlichen Foren anzumelden. Wörtlich hieß es u.a. zu Beginn: „Sie melden sich als Privatperson (private E-Mail-Adresse, meist mit Pseudonym) in verschiedenen “landwirtschaftlichen” Foren wie landlive oder topagrar an…“
 
Auf Rückfragen nannte der Bauernverband auch gegenüber dem Deutschen Rat für Public Relations (DRPR) die Formulierung selbst „unglücklich“ und „missverständlich“. Man habe allerdings nie zu verdeckter PR aufrufen wollen.
 
Der Bauerverband selbst korrigierte daraufhin gegenüber Mitgliedern sowie Öffentlichkeit den Sachverhalt und rief zu Transparenz und Klarheit auf. Auf einer vom Bauernverband selbst einberufen Diskussionsveranstaltung wurde der Fall auch mit geladenen Kritikern aufgearbeitet und der grundsätzliche Umgang mit Medien thematisiert.
 
 
Stellungnahme des Rates
 
Der DRPR hat sich mit der o. g. Angelegenheit befasst. Dazu wurden alle schriftlichen Stellungnahmen bewertet und das Gespräch mit dem Bauernverband geführt.
 
Dem DRPR ist es wichtig klar zu stellen, dass es völlig legitim ist, wenn Parteien, Verbände, Unternehmen oder Organisationen jeder Art ihre Mitglieder aufrufen, für eine bestimmte Sache in der Öffentlichkeit – ob auf der Straße oder im Internet – zu werben.
 
Zentral ist, dass dies immer offen geschieht und der Absender unmissverständlich erkennbar ist. Der Aufruf zu anonymer Tätigkeit im Internet verstößt gegen zentrale Transparenzregeln, wie sie z.B. im Code de Lisbonne, im Artikel 4 sowie Artikel 15, benannt sind und den akzeptierten Standards der Branche entsprechen.
 
Der DRPR kam im Fall „Bauernverband“ zu der Erkenntnis, dass durch die Formulierung zu Anfang des Aufrufes, und hier besonders durch den Text in der Klammer, zumindest Missverständnisse im Sinne des verdeckten Tätigwerdens entstehen können. Zudem wurde auf die explizite Bitte zur Nennung von Klarnamen verzichtet.
 
Der DRPR hält dem Bauernverband zu gute, dass er den Vorgang selbsttätig bereinigt und sich von der Vorgehensweise als missverständlich distanziert hat. Auch die thematische Aufarbeitung in Form einer Diskussionsveranstaltung mit Kritikern und Journalisten zeigt eine hohe Einsicht und Bereitschaft zur grundsätzlichen Orientierung in Richtung Transparenz in der Kommunikation. Auf eine formelle Rüge wurde daher verzichtet.
 
 
Die erwähnten Codices und Artikel im Wortlaut
 
Code de Lisbonne
 
Code de Lisbonne, Artikel 4: Public Relations-Aktivitäten müssen offen durchgeführt werden. Sie müssen leicht als solche erkennbar sein, eine klare Quellenbezeichnung tragen und dürfen Dritte nicht irreführen.
 
Code de Lisbonne, Artikel 15: Jeder Versuch, die Öffentlichkeit oder ihre Repräsentanten zu täuschen, ist nicht zulässig.