13 / 2006 Kennzeichnungspflicht missachtet

Ratsrüge gegen DWS und den Mediendienst JDB Media
 
Der Vorfall:
 
Die DWS Investment GmbH in Frankfurt hat durch Vermittlung der Hamburger JDB Media Agentur in dem Magazin NEW INVESTOR, einer der WIRTSCHAFTSWOCHE 14 / 2006 beigelegten Publikation der Verlagsgruppe Handelsblatt, ein achtseitiges „Anzeigen-Supplement“ geschaltet. Als Anzeigen sind darin jedoch nur die 1. und die 8. Seite ausgewiesen. Die dazwischen platzierten 6 Seiten enthalten journalistisch aufgemachte Beiträge, die nicht als Anzeigen erkenntlich waren.
 

Das Urteil:
 
Bonn, den 18. Dezember 2006: Die Kennzeichnungspflicht für Anzeigen wurde hiermit umgangen. Der PR-Rat erkannte folglich auf einen Fall von Schleichwerbung und spricht gegen die DWS Investment GmbH und die JDB Media Agentur je eine Rüge aus.

 
Die Urteilsbegründung:
 
Die Media-Agentur verwies zu ihrer Rechtfertigung auf das gegenüber dem normalen WIWO-Heft geänderte Layout des Supplements. Aber Leser, die solche Hefte durchblättern und sich nur punktuell mit einzelnen Beiträgen befassen, werden aus unterschiedlichen Schriften und einer eventuell fehlenden Paginierung nicht auf eine Folge von Anzeigenseiten schließen. Das DWS-Special war durch seine durchgehend journalistische Aufmachung auch darauf aus, einen solchen Eindruck nicht aufkommen zu lassen.
 
Die DWS Investmentgesellschaft machte geltend, dass sie davon ausgegangen war, dass die von ihr beauftragte Agentur alle Richtlinien in Bezug auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Anzeigen-Supplements kenne und entsprechend umsetze. Es erscheint dem Rat jedoch unwahrscheinlich, dass ihr zum Beispiel der auf einer Blattleiste als „Interview“ und nicht als „Anzeige“ gekennzeichnete Beitrag ihres vorsitzenden DWS-Geschäftsführungsmitglieds nicht vorher vorgelegen hatte (vgl. Anlage).
 
Der DRPR lässt sich dabei auch von dem Grundsatz leiten, dass tatsächliche oder behauptete Unwissenheit nicht vor einer Rüge schützt. Es darf professionell handelnden Personen zugemutet werden, sich mit den für sie einschlägigen Regeln und Normen vertraut zu machen und ihre Dienstleister entsprechend zu verpflichten und zu kontrollieren.
 
Die Investmentgesellschaft, die Media-Agentur und die Verlagsgruppe Handelsblatt haben den PR-Rat darüber informiert, dass sie sich „künftig um eine deutlichere Kennzeichnung der Anzeigenstrecken bemühen werden“.