14 / 2008 Dem PR-Beruf eine Lizenz zum Täuschen zugesprochen

Missbilligung öffentlicher Auftritte des Professors Dr. Klaus Märten
 
Frankfurt, 1. Oktober 2008: Der DRPR missbilligt scharf und einstimmig Aussagen von Prof. Dr. Klaus Merten, Münster, in denen er behauptet, die Profession Public Relations habe insgesamt eine Lizenz zur Täuschung.
Diese Feststellung hatte Merten u. a. in seiner Funktion als Gesellschafter des Weiterbildungsinstituts com+plus am 19. Juni 2008 im Rahmen einer Veranstaltung der Universität Münster geäußert. Ebenso in dem von ihm verfassten Papier „Der gesellschaftliche Bedarf für Täuschung“ (2008). Äußerungen wie diese sind dazu geeignet, einer Rufschädigung für die ganze Branche Vorschub zu leisten (siehe Artikel 18 Code de Lisbonne).
Der Deutsche Rat für Public Relations sieht in solch falschen und verallgemeinernden Äußerungen einen eklatanten Widerspruch zu den wichtigen Berufskodizes Code d’Athenes (Punkt 10), Code de Lisbonne (Art. 3 und 4) sowie den „Sieben Selbstverpflichtungen der DPRG“. Dort werden Lügen in der Ausübung von Öffentlichkeitsarbeit sowie die Täuschung von Öffentlichkeiten nachdrücklich ausgeschlossen.
 
Im vorliegenden Fall kommt erschwerend hinzu, dass Prof. Dr. Merten als Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer eines zertifizierten Weiterbildungsinstituts aufgetreten ist. Seine Äußerungen wirken daher in die Ausbildungsinhalte des eigenen Unternehmens hinein und haben dadurch auch besondere Bedeutung für die Weiterbildung der gesamten Branche. Hierzu stellt der DRPR fest, dass Prof. Merten seine Thesen, falls die Aussagen so gemeint waren, nicht ausdrücklich als solche kenntlich gemacht bzw. auch im nachfolgenden schriftlichen Anhörungsverfahren nicht relativiert hat.
 
Diese Missbilligung wird unabhängig von der vom Grundgesetz garantierten Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) ausgesprochen, die Wissenschaftlern erlaubt, Berufsnormen in ihrer empirischen Wirklichkeit und ihrem normativen Sinn in Frage zu stellen und zu diskutieren.