Der DRPR ist das freiwillige Selbstkontrollorgan der PR und Kommunikationsbranche in Deutschland. Der Rat wird rechtlich und finanziell im Rahmen eines Trägervereins von den großen Branchenverbänden GPRA, DPRG und BdKom getragen. Jeder Verband wählt und entsendet 6 Vertreter:innen für jeweils 2 Jahre in den Rat. Gemeinsam gewährleisten die Verbände die Unabhängigkeit der Arbeit des Rates.
Ähnlich wie der Deutsche Presserat und der Deutsche Werberat hat der DRPR den Auftrag, kommunikatives Fehlverhalten gegenüber der Öffentlichkeit zu ahnden. Der DRPR wurde 1987 gegründet und greift seit 1994 aktiv in das PR-Geschehen ein. Wie die anderen Räte spricht er öffentlich Rügen und Mahnungen aus, erlässt Verhaltensrichtlinien und bezieht Stellung zu kommunikativen Fehlentwicklungen in der Öffentlichkeit (Jahresberichte).
Die Urteile des DRPR basieren auf den PR-Kodizes und aktuellen Richtlinien, die der DRPR verfasst. Der DRPR handelt grundsätzlich öffentlich und alle behandelten Fälle werden veröffentlicht (Ratssprüche). Für die Bearbeitung von Beschwerdefällen hat der DRPR drei Beschwerdeausschüsse eingerichtet.
Beschwerdeausschuss Politik
Beschwerdeausschuss Unternehmen und Markt 1
Beschwerdeausschuss Unternehmen und Markt 2
Ausführliche Informationen zu Zuständigkeiten, Ablauf der Ratsverfahren, Strafregister, Beurteilungskriterien des DRPR, moralische Prinzipien der PR-Arbeit, Perspektiven sowie Literaturvorschläge finden Sie hier.