01 / 1995 Bezahlte Presseinterviews

Ratsrüge gegen Aufsichtsratsvorsitzenden
 
Der Vorfall:
 
Curt Engelhorn, Aufsichtsratsvorsitzender der Firma Boehringer/Mannheim, beauftragte die Werbe-, Marketing- und PR-Agentur Producta in Köln, gegen eine Honorarzahlung von 41.4000 DM nicht nur eine Krisen-PR-Konzeption zu erstellen und Kontakte zu deutschen und internationalen Medien herzustellen, sondern auch die Abklärung und Erstellung von Interviews und Statements“ durchzuführen (Kopie der Agenturrechnung vom 15. August 1994). Im Verfolg dieses Auftrags kam es am 21. März 1994 zu einem Interview im SPIEGEL. Der SPIEGEL-Redakteur war der Ehemann der Agenturmitarbeiterin und erhielt nach Auskunft des Agenturinhabers 90% der vereinbarten Honorarsumme.
 

Das Urteil:
 
Manager, die sich ein gefälliges Interview durch Honorarzahlung an Redakteure erschleichen, handeln sittenwidrig. Unter PR-Fachleuten wird eine solche Handlungsweise eindeutig als Verstoß gegen die Standesgrundsätze geahndet. Diese Grundsätze gelten auch für Topmanager. Auch sie haben sich bei ihren Medienkontakten an die PR-Kodizes zu halten.