04 / 2004 Kopplungsverbot

Abmahnung der Pressestelle der IHK Mittlerer Niederrhein
 
Der Vorfall
 
Die Ausgabe 8/2004 der Zeitschrift DIE KAMMER; herausgegeben von der IHK Mittlerer Niederrhein, hatte auf der dritten Umschlagseite das Verlagsangebot enthalten, eine bezahlte Anzeige mit einem kostenfreien Firmenporträt zu verbinden. In dem Präsentationsbeispiel war der „Mustertext“ nicht mit der nach UWG vorgeschriebenen Bezeichnung „Anzeige“ versehen. Es bestand daher der Verdacht, dass die IHK in unzulässiger Weise Anzeigen mit PR-Beiträgen koppelt. Die Neußer Druckerei hat dem PR-Rat daraufhin mit Schreiben vom 26.8.04. mitgeteilt , dass sie ihre Eigenanzeige ab Ausgabe 9/2004 entsprechend korrigiert hat.
 
Die Antwort der Pressestelle der IHK Mittlerer Niederrhein und ihr Bekenntnis zur klaren Trennung von Reaktion und Werbung wird akzeptiert.