12 / 2006 Schleichwerbung in der ARD

Ratsrügen gegen die Verbände der Apotheker und Arzneimittelhersteller und ihren Vermittler K+W
 

Der Vorfall:
 
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) stehen gemeinsam in den Listen der ARD-Clearingstelle mit insgesamt 20 bezahlten Themenplacements in der ARD-Serie „Marienhof“. Als Ziel wird dort die „Herausstellung der Apotheken als fachkompetent / Selbstmedikation“ genannt. Dazu ist ein Netto-Umsatz von zusammen EUR 173.839,26 ausgewiesen. Als Vertragspartner ist die bereits vom DRPR in mehreren anderen Fällen gerügte Firma Kultur und Werbung K+W von Andreas Schnoor in München aufgeführt.
 
Aus den Antworten der ABDA und des BAH auf die Anfragen des DRPR geht glaubhaft hervor, dass die K+W mit dem Angebot für Placements in der ARD-Serie ,Marienhof’“ an die Verbände herangetreten war. Der BAH erwähnt als Vermittler zusätzlich noch die ebenfalls Andreas Schnoor gehörende H.+ S. Unternehmensberatung, München. Die gesamte Abwicklung und Abrechnung ist nach Auskunft der beiden Verbände über den Vermittler gelaufen.

 
Das Urteil:
 
Bonn, 12.12.06.: Schleichwerbung stellt eine unzulässige Form der Zuschauerbeeinflussung dar. Sie ist nicht nur durch die Rundfunkstaatsverträge verboten. Auch der PR-Code de Lisbonne (Art. 4) und eine Verhaltensrichtlinie des DRPR zu Schleichwerbung und Product Placement gebieten offene und leicht als solche erkennbare Werbemaßnahmen. Diese Offenheit wurde bei den Themenplacements der beiden Verbände vermieden.
 
Der DRPR spricht gegenüber der ABDA und dem BAH als Auftraggeber der durch den Vermittler K+W durchgeführten bezahlten Themenplacements öffentliche Rügen aus.
 
Ebenfalls und erneut rügt der Rat die Firma K+W von Andreas Schnoor, dem als Initiator, Vermittler und Abwickler der Schleichwerbung eine besondere Verantwortung zukommt.

 
Die Urteilsbegründung:
 
Die ABDA und der BAH haben sich hinsichtlich der Aufklärung ihres Engagements bei „Marienhof“ vorbildlich verhalten. Auch die schnelle und klare Distanzierung von diesen Vorgängen verdient Lob und Anerkennung. Dennoch bleibt festzuhalten, dass sie bezogen auf 20 Themenplacements in der ARD-Vorabendserie in Zusammenarbeit mit der K+W Schleichwerbung betrieben haben.
 
Ob der Vermittler dieser Schleichwerbung seine Vorgehensweise möglicherweise falsch dargestellt bzw. eingeordnet hat und damit die Verbände zu unzulässiger Schleichwerbung verleitet hat, kann und muss von Seiten des Rats nicht weiter untersucht werden. Ein solcher Sachverhalt würde die beiden Verbände nach Ansicht des DRPR nicht freisprechen. Sie waren für die Folgen ihrer Zahlungen verantwortlich.
 
Der DRPR lässt sich hier wie schon im Fall der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft INSM (Ratsurteil vom 9. Mai 2006, vgl. epd medien Nr. 37 / 2006, S. 29ff.) von dem Grundsatz leiten, dass von professionell handelnden Personen zu erwarten ist, dass sie sich mit den für sie einschlägigen Regeln und Normen vertraut machen und ihre Dienstleister entsprechend verpflichten und kontrollieren.
 
Sowohl die ABDA als auch der BAH hoben ihr rein informatives gesundheitspolitisches Anliegen hervor, das mit ihren Zahlungen ermöglicht werden sollte. Aber der Begriff der Schleichwerbung erfasst ein heimliches Themenplacement unabhängig von seinem Inhalt und Zweck. Der Rat geht davon aus, dass es letztlich das Ziel dieser Placements in Spielfirmen war, ein positives Meinungsbild zu einem für den Verbraucher relevanten Thema zu erzeugen. So dienten die Hinweise auf die Vorteile einer Selbstmedikation sicher dazu, dass Apotheken einen größeren Zulauf erhalten und wegen ihrer herausgestellten Fachkompetenz stärker in Anspruch genommen werden.
 
Die beiden Verbände unternahmen in ihren Stellungnahmen keinen Versuch einer Rechtfertigung, sondern erkannten die Problematik ihrer Aktivitäten an. Sie betonten, „die Zusammenarbeit mit dem Vermittler sofort eingestellt“ zu haben und „derartige Aktivitäten nicht mehr vorzunehmen.“
 
Zur Begründung der Rüge für den Vermittler, die K+W aus München verweist der DRPR auf seinen Spruch vom 9. Mai 2006 (vgl. epd a.a.O.). Das Geschäftsgebaren der Agentur von Andreas Schnoor war in beiden Fällen das Gleiche.