Verwunderung über ARD Ratgeber
Der Vorfall:
In einer ARD-Ratgebersendung am 5. April 1995 wurden die Einladungs- und Reisepraktiken verschiedener Hersteller der Automobil-, Computer- und Heilmittelbranche scharf kritisiert.
Das Urteil:
Der DRPR sieht in den aufgezeigten Praktiken bewusst gesuchte, von den einladenden Firmen auch eingestandene Einflussnahmen auf Journalisten. Da deren Zulässigkeit seit Jahren strittig ist, wird er dazu eine eigene Richtlinie für Einladungen, Reisen und Geschenke herausgeben (liegt inzwischen vor; s. Ratsrichtlinie 1).
Mit großer Verwunderung hat der DRPR allerdings die Praxis der ARD-Ratgeber-Redaktion festgestellt, zur Illustrierung der Korruptionspraktiken der Automobilindustrie einen Einzelfall aus dem Jahr 1966 so darzustellen, als habe er sich gerade erst ereignet. Die Recherche des DRPR bei der von der Ratgeber-Redaktion genannten Automobilfirma hatte ergeben, dass sich bei ihr seit 1966 vergleichbares nicht wiederholt hatte.