Freispruch für Klaus Koks
Der Vorfall:
Das Kommunikationsverhalten einer erpressten Firma wurde von Außenstehenden kritisiert. Deren Beurteilungen wurden von Medien aufgegriffen und zum Anlass öffentlicher Kritik gemacht.
Das Urteil:
Der PR-Rat stellt fest, dass professionelle Sicherheitsberater oder/und Versicherungsagenten für Produktschutzversicherungen, die öffentliche Kritik am Kommunikationsverhalten erpresster Firmen üben, dies häufig aus Gründen der eigenen Profilierung oder offensichtlicher Akquisitionsbemühungen tun (FOCUS 16 und 17/1997). Die Medien sollten solchen Äußerungen daher mit Vorbehalten begegnen.
Sofern es solcher Kritik hingegen um die korrekte Information von betroffenen Öffentlichkeiten geht und sie von PR-Experten oder in der PR-Publizistik geäußert wird, muss sie toleriert werden. Dies gilt auch dann, wenn sie als ungerechtfertigt oder einseitig angesehen werden kann.