Ratsrüge gegen die Vereinte Krankenversicherung und ihre PR-Agentur
Der Vorfall:
Die Vereinte Krankenversicherung, München, zahlte auf Vermittlung der PR-Agentur CIW – Werbung und Public Relations GmbH, Wuppertal, 7000, – DM für das Interview eines ihrer Vorstandsmitglieder mit dem ARD-Wirtschaftsmagazin PLUS/MINUS. Die ARD-Redaktion dokumentierte diese Transaktion in ihrer Sendung am 5. November 1996. Sie benannte weitere TV-Sender, denen für die gleiche Interviewform ebenfalls Geldsummen gezahlt worden sind.
Das Urteil:
Der Versicherungsgesellschaft und der sie betreuenden Agentur wurde eine öffentliche Rüge erteilt. PR-Stellen dürfen keine Honorare oder sogenannte Produktionskostenzuschüsse für Interviews mit ihren Firmenvorständen oder für Reportagen über Firmenthemen anbieten. Sie dürfen auch keiner Honorarforderung seitens der Medien nachkommen.
Auf PR-Agenturen, die im Auftrag von PR-Stellen handeln, entfällt ein ebenso hohes Maß an Verantwortung. Sie sind verpflichtet, ihre Kunden auf die Unrechtmäßigkeit und Sittenwidrigkeit solcher Geschäfte hinzuwiesen.
Bezahlte Presse untergräbt auf Dauer das unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen den als unabhängig geltenden Medien und ihrem Publikum. Bezahlte Presse konterkariert daher auch jede auf sauberen Informationen beruhende PR-Arbeit.
Grundlage des Spruches sind Art. 15, Abs.2 des Code de Lisbonne und Art. 7, Abs.3 des Code de Bordeaux