Ratsmahnung im Fall DSD
Der Vorfall:
Bonn, 17. März 2000. Ein Pressemitarbeiter des DSD hat dem im Auftrag des WDR recherchierenden Filmproduzenten Frank Durre nach dessen Bekunden Hilfe angeboten, „wenn es da finanzielle Probleme gäbe“. Da dieser Mitarbeiter, Herr Gunnar Sohn, den DSD im Oktober 1997 verlassen und sich anschließend mit öffentlicher Kritik am DSD hervorgetan hat, kann er für den PR-Rat in dieser Frage kein Gewährsmann sein. Das DSD kennt nach heutigem Wissensstand ein solches Angebot nicht.
Der Rat kann das Gegenteil nicht belegen. Er nimmt aber auch diesen Vorfall zum Anlass, alle Pressestellen vor dem Versuch der Korrumpierung von freien, im Auftrag von Sendern arbeitenden Produzenten zu warnen.