03 / 2004 Vorteilsgewährung im Fall Welteke

Ratsmahnungen anlässlich der Fälle Dresdner Bank und BMW
 
Der Vorfall:
 
Die Dresdner Bank hat für den Chef der Deutschen Bundesbank Horst Welteke im Berliner Hotel Adlon die Rechnung für mehr als 2 Personen für mehr als 2 Nächte bezahlt. Das verstößt gegen den PR-Grundsatz, dass Träger öffentlicher Verantwortung nicht zu Vorteilsannahmen verleitet werden dürfen.

 
Die Ermittlungen
 
Der PR-Rat wurde von der Dresdner Bank darüber informiert, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen sie ohne jegliche Auflagen eingestellt wurden. Es mußte in ihrem Fall auch keine Buße gezahlt werden. Auch der PR-Rat zieht daher den in der PR-Zunft geäußerten Verdacht der Vorteilsgewährung zurück.
 
Der Vorstand der Deutschen Bundesbank hat den Fall Welteke zum Anlass genommen, einen Verhaltenskodex zu verabschieden, in dem die Grundsätze einer unabhängigen, unparteiischen und uneigennützigen Amtsführung festgehalten sind. Danach wäre die Zusage zu einer BMW-Einladung nach Monaco, wie sie gegenüber Herrn Welteke ausgesprochen wurde, kaum erfolgt. An solchen Einladungen scheiterten früher zwei Ministerpräsidenten (Lothar Späth und Max Streibl). Jetzt geraten auch hohe Beamte ins Visier der öffentlichen Mißbilligung.
 

Öffentliche Mahnung des PR-Rats
 
Der PR-Rat mahnt alle Unternehmensverantwortlichen, die Kriterien für Einladungen an Träger öffentlicher Verantwortung dem gestiegenen öffentlichen Moralempfinden anzupassen.