Nichtbefassung mit der Zeitschrift CHILI
Vorfall:
Leser bezichtigten die Lifestyle-Zeitschrift CHILI der Schleichwerbung und belegten das mit verschiedenen Artikeln.
Urteil:
Bonn, den 21. März 2005. Bei der von Lesern der Schleichwerbung bezichtigten Zeitschrift CHILI / handelt es sich laut Impressum um eine kostenfreie Publikation. Der PR-Rat erachtet sie daher nicht als Presseprodukt, sondern als ein Anzeigenblatt und daher nicht zu behandeln.