Freispruch für ALDI
Der Vorfall
Die Firma Aldi entzog der Süddeutschen Zeitung nach mißliebigen Berichten über nicht zustande gekommenen Betriebsratskonstituierungen ein größeres Anzeigenvolumen.
Das Urteil
Bonn, den 21. März 2005 Der PR-Rat erachtet die Platzierung und Stornierung von Verkaufsanzeigen als eine werbliche und nicht als eine PR-Maßnahme. Sogenannte Anzeigenboykotte sind in der Regel keine PR-relevanten Vorkommnisse. Der Vergleich mit dem Fall LH / SZ ist nicht zutreffend, da es sich bei letzterem um eine Machtprobe zwischen einer Redaktion und einem Unternehmen handelte.