Ratsmahnung anlässlich der Vorkommnisse bei VW und RWE
Der Vorfall
Im Bundesland Niedersachsen wurden Landtagsabgeordnete auf den Gehaltslisten von VW und RWE belassen und vermutlich mit der Wahrnehmung von Lobbyingaufgaben für diese Firmen beauftragt.
Die Ermittlungen
Die Fälle Arentz u.a. wurden in der Öffentlichkeit ausgebreitet und erörtert. Zusätzlicher Recherchen bedurfte es daher nicht. Der PR-Rat beobachtete dabei eine zunehmende Schärfung des öffentlichen Moralbewußtseins und die adäquate Reaktion politischer Instanzen bezüglich der Nebeneinkünfte von Parlamentariern. Ob die Lobbying betreibenden Organisationen damit Schritt halten, bleibt offen. Der Rat registrierte etliche positive Beispiele. Dem Vorstandsvorsitzenden von RWE hat der DPRG-Präsident unter Hinweis auf die DRPR-Kontaktrichtlinie die Mitarbeit bei der Ausarbeitung angekündigter neuer Verhaltensregeln angeboten.
Das Urteil
Bonn, den 21. März 2005 Der Rat beschließt, die Lobbying betreibenden Organisationen nachdrücklich auf die neue Verhaltensrichtlinie zur Kontaktpflege im politischen Raum hinzuweisen:
§ 1.5: Bestehen Vertragsverhältnisse zwischen Politikern oder Beamten einerseits und Lobbying betreibenden Organisationen andererseits, so sind solche Tatbestände vom Begünstigten offen zu legen. Lobbying betreibende Organisationen haben dies ihren Partnern nahezulegen und gegebenenfalls selbst die Initiative dazu zu ergreifen.
Zu solchen Vertragsverhältnissen zählen nach den Intentionen dieser Richtlinie auch weitergeführte Anstellungsverträge mit Lobbying betreibenden Organisationen.