02 / 2006 Schleichwerbung in der ARD

Ratsrüge gegen L’TUR
 
Der Vorfall:
 
Laut Bericht der ARD-Clearingstelle vom 12.9.2005 wurden für 10 Platzierungen von L’TUR in der ARD-Serie „Marienhof“ insgesamt 76.500 EUR gezahlt. Dafür wurden der L’TUR-Slogan „Nix wie weg“ und der L’TUR-Marketingbegriff „Last Minute Urlaub“ erwähnt und ein Reisebüro nach den CI/CD-Maßgaben der L’TUR-Reisebüros ausgestattet.
 
Nach den Recherchen von epd-medien (Nr. 73 vom 17.9.2005) war das „Nix wie weg-Reisebüro“ 31mal auf Sendung, in 18 Episoden kam es zu einer besonders plakativen Herausstellung einschließlich von Verbal Placements.
 

Das Urteil
 
Bonn, 9. Mai 2006. Schleichwerbung stellt eine unzulässige Form der Zuschauerbeeinflussung dar. Sie ist nicht nur durch die Rundfunkstaatsverträge verboten. Auch der PR-Code de Lisbonne (Art. 4) und eine Verhaltensrichtlinie des PR-Rates zu Schleichwerbung und Product Placement gebieten offene und leicht als solche erkennbare PR-Aktivitäten. Diese Offenheit wurde hier vermieden.
 
Der Deutsche Rat für Public Relations spricht gegenüber der L’TUR Tourismus AG daher eine öffentliche Rüge aus.
 

Die Urteilsbegründung
 
Die L’TUR Tourismus AG hat dem PR-Rat am 12. 9. 2005 mitgeteilt, die Firma „war und ist an Schleichwerbung nicht beteiligt.“ In der Liste der ARD-Clearingstelle wird als Vertragspartner der Bavaria die Agentur K + W benannt. Bei diesen Kürzeln handelt es sich um die Münchener Firma „Kultur + Werbung“ des Inhabers Andreas Schnoor.
 
Auf die Nachfrage, ob der Dienstleister eventuell ohne Wissen von L’TUR Geld an die Produktionsgesellschaft gezahlt habe, erhielt der Rat keine Antwort von L’TUR. Bei der Höhe des an die Bavaria geflossenen Betrages erscheint dem Rat ein eigenmächtiges Vorgehen der Agentur ausgeschlossen.