Freispruch für AOK-Bundesverband
Berlin, 22. Februar 2007.
Freigesprochen wurde der AOK–Bundesverband, da es sich bei seinen Finanzbeiträgen für die „Tipps vom Morning Doc“ bei SAT 1 um Sponsoringaufträge handelte, worauf an Anfang und Ende der Sendungen hingewiesen wurde. Diese Sendungen wurden nicht von Connect-TV vermittelt; sie enthielten auch keine Hinweise auf den Sponsor.