Rügen gegen die WWK Lebensversicherung a.G. und gegen Connect-TV
Unter dem Titel „20.000 Euro für einen Experten-Auftritt“ berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 14.10.2005 über „die Finanzbranche und ihre Schleichwerbung im Fernsehen“. Unter anderem wird in dem Artikel die WWK Lebensversicherung a. G. mit Sitz in München genannt. Bis 2005 soll die WWK für bis zu vier Beiträge pro Quartal jeweils 20.000 EUR pro Beitrag an den Vermittler Connect-TV gezahlt haben.
Die WWK nimmt auf Anfrage des DRPR zu dem Fall Stellung. Die Leiterin der WWK-Öffentlichkeitsarbeit Ursula Schwarz betont, „über die Firma Connect-TV ausschließlich die Zweitverwertungsrechte an dem Filmmaterial für interne Zwecke erworben“ zu haben. Die Berichte selbst seien „aufgrund guter Kontakte, die sich die WWK aufgrund proaktiver Pressearbeit mit SAT.1 erarbeitet hat“, entstanden. Auf weitere detaillierte Fragen des DRPR geht Frau Schwarz in Ihrer Antwort an den Rat nicht ein.
Das Urteil
Berlin, 22. Februar 2007. Der DRPR geht davon aus, dass die seitens WWK gezahlten Beträge in weit überwiegendem Maße für die getarnte Platzierung ihrer Themen und Ex-perten gezahlt wurden und damit der Tatbestand unzulässiger Schleichwerbung gegeben ist.
Schleichwerbung stellt eine unzulässige Form der Zuschauerbeeinflussung dar. Sie ist nicht nur durch die Rundfunkstaatsverträge verboten. Auch der PR-Code de Lisbonne (Art. 4) und eine Verhaltensrichtlinie des DRPR zu Schleichwerbung und Product Placement gebieten offene und leicht als solche erkennbare Werbemaßnahmen.
Der DRPR spricht gegen die WWK wegen der nicht transparenten Platzierungen von Themen und Experten auf SAT.1 eine offizielle Rüge aus.
Die vermittelnde Agentur Connect-TV hatte die beraterische Verantwortung. Ihr Verhalten rügt der Rat daher ebenfalls ausdrücklich.
Die Urteilsbegründung
Da das Geld für den Rechteerwerb ausschließlich für Sendungen mit Beteiligung von WWK-Experten gezahlt wurde, geht der Rat davon aus, dass beiden Vorgängen, näm-lich der Bereitstellung von inhaltlichen und personellen Ressourcen einerseits sowie dem Erwerb der Zweitverwertungsrechte andererseits ein gemeinsamer Geschäftswille zugrunde lag. Beide Vorgänge waren kausal miteinander verknüpft. Ein Vorgang hätte ohne den jeweils anderen nicht stattgefunden.
Mit den genannten Summen von 20.000 EUR pro Beitrag für bis zu vier Beiträge pro Quartal hat die WWK erhebliche Mittel aufgewendet. Dass dieses Geld ausschließlich für interne Zweitverwertungsrechte ausgegeben wurde, ist für den Rat nicht glaubwürdig.
Gegenüber der Süddeutschen Zeitung hatte Frau Schwarz vor dem Hintergrund der öffentlich gewordenen Schleichwerbefälle im Fernsehen bereits selbst den Zweifel geäußert, „ob solche Kooperationen ‚aktuell noch machbar’ seien.“
Der Sender SAT.1 ist für sein Fehlverhalten öffentlich bestraft worden. Alleine kann er aber nicht schuldig gewesen sein. Die WWK und die übrigen Geschäftspartner des Sen-ders wurden spätestens mit dem Urteil der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) darüber informiert, dass die fraglichen Geschäftspraktiken mit SAT.1 unzulässig waren. Die WWK hätte sich nachträglich davon distanzieren können.
Auf den o. g. Artikel in der Süddeutschen Zeitung hat die WWK nicht reagiert. Wären die Vorwürfe in dem Beitrag unhaltbar, hätte der AWD der Redaktion zumindest seine Sicht der Vorgänge mitteilen, wenn nicht sogar auf eine Korrektur drängen können.
Bezüglich der in Locarno residierenden, bis 2003 aber vornehmlich in Deutschland tätigen Connect TV verweist der PR-Rat auf sein Urteil vom 18.12.06. Zum Zeitpunkt der Platzierungen stand diese Agentur unter der Leitung der deutschen Staatsbürger Wolfgang Overthun und Hans-Joachim Müller und der Österreicherin Michaela Wölfler.