15 / 2008 Beschwerdekammer III – PR für das Bundesgesundheitsministerium

Freispruch für die Agentur Schlenker
 
Der Vorgang:
 
Am 07.07.08 berichtete die Redaktion von REPORT MAINZ (SWR) über die von der Agentur Schlenker PR erstellten sendefähigen Hörfunkberichte für das Bundesgesundheitsministerium, Berlin.
 
In dem Beitrag wird auf eine ehemalige Mitarbeiterin der Agentur verwiesen, die angeblich über „gekaufte journalistische Inhalte“ gesprochen hat.
 
Herr Peter Widlok äußert als Sprecher der Arbeitsgruppe Programm und Medien den Verdacht der Schleichwerbung, „wenn die Redaktionen dafür Geld genommen haben, dass sie solche Beiträge ausstrahlen.“
Weiterhin führt der Beitrag von REPORT MAINZ die Aussagen einer Insiderin und eines Radioproduzenten an, „wonach es Kooperationen mit einzelnen Radiostationen geben soll, welche dann für die Ausstrahlung der PR-Berichte von Schlenker bezahlt würden.“
 
Auf Anfrage des DRPR geht die Agentur Schlenker ausführlich auf die erhobenen Vorwürfe ein.
 
Das Urteil:
 
Der DRPR kann im vorliegenden Verfahren keinen Fall von Schleichwerbung erkennen und spricht die Agentur Schlenker insofern von dem Verdacht der Schleichwerbung frei.
 
Die Urteilsbegründung:
 
Schleichwerbung liegt nach dem Verständnis des DRPR immer dann vor, wenn in den Medien platzierte Botschaften 1. durch die Gewährung von Geldzahlungen oder anderer geldwerter Vorteile erreicht werden und 2. der Leser über diese Tatsache im Unklaren gelassen wird. Der Rat hatte also zu prüfen, ob die beiden genannten Kriterien für Schleichwerbung durch das Vorgehen von Schlenker erfüllt werden.
 
Auf eine entsprechende Frage des DRPR teilte die Geschäftsführerin der Agentur, Frau Petra Schlenker, schriftlich mit: „Schlenker Public Relations zahlt bzw. zahlte kein Geld für die Ausstrahlung von PR-Beiträgen von Kunden bzw. Journalisten. […] Eine Geldzahlung als Eigenleistung für die Ausstrahlung – unabhängig davon, in welcher Form die Ausstrahlung dann geschehen ist, wird und wurde […] nicht erbracht.“ Eine Garantie „für die Ausstrahlung von PR-Beiträgen auf bestimmten Sendern“ sei dem Kunden ebenso wenig gegeben worden wie für „fest definierte Mindestwerte hinsichtlich der Reichweiten“.
 
Der Rat hält die Ausführungen von Frau Schlenker in diesem Punkt für glaubwürdig und weist die unter Bezug auf eine anonyme Insiderin gemachten Vorwürfe von REPORT MAINZ zurück.
 
Da der Zuhörer schlechterdings nicht über etwas im Unklaren gelassen werden kann, was nicht geschehen ist, musste der Rat sich mit der Frage der fehlenden Kenntlichmachung einer bezahlten Veröffentlichung nicht auseinander setzen.
 
Die Kritik seitens des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) an dem Vorgehen der Bundesregierung als Auftraggeber der Hörfunkbeiträge und damit auch an Schlenker als Auftragnehmerin und Ausführende hält der DRPR für nicht gerechtfertigt. Solange es den Sendern völlig freisteht, ob und wie sie das angebotene Material verwenden, kann von einer Aushöhlung der freien Berichterstattung nicht gesprochen werden, wie es der Vorsitzender des DJV, Michael Konken, in dem Beitrag von REPORT MAINZ getan hat. Hierzu verweist der Rat auf seine Presseerklärung vom 31.08.2007 „Manipulationsvorwürfe unbegründet“) in einer vergleichbaren Angelegenheit. Schon dort hat der DRPR sendefähige Beiträge für den Hörfunk als legitimes Mittel der PR-Arbeit bezeichnet.
 
Der Rat bekräftigt hiermit seine Linie: PR-Arbeit bietet Informationen an und Journalismus entscheidet über den Umgang damit. Wem die eigenverantwortliche Entscheidung der Medien für eine Veröffentlichung nicht gefällt, muss sich kritisch mit denen auseinander setzen, die die Entscheidung getroffen haben und nicht mit denen, die das Informationsmaterial angeboten haben.
 
Die Bringschuld für die Herstellung von Quellentransparenz liegt auf journalistischer bzw. redaktioneller Seite, Anbieter von Informationen können dies prinzipiell nicht leisten.