PR-Rat mahnt Rechtsanwalt wegen Absenderverschleierung – Freispruch für Axel Springer

Berlin, 15.11.2010
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) mahnt Herrn Prof. Dr. Jan Hegemann, da er gegenüber der Presse nicht auf eine bezahlte Tätigkeit als Interessenvertreter für die Axel Springer AG hingewiesen hat. Ein Sprecher des Springer-Konzerns versicherte dem PR-Rat hingegen glaubhaft, dass der Rechtsanwalt nicht angewiesen wurde, das Auftragsverhältnis zu verheimlichen. Daher wird die Axel Springer AG von allen Vorwürfen freigesprochen.
 
Pressemitteilung
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Ratsbeschluss
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