Der PR-Rat zieht eine Zusammenarbeit mit den Medienanstalten in Betracht und bittet um die Zusendung ähnlich lautender Anfragen.
In den letzten Monaten erreichten den Rat mehrere Beschwerden von Webseitenbetreibern, denen eine Artikelplatzierung angeboten wurde. Im Rahmen des Linkbuildings für einen nicht näher genannten Kunden sollten auf den Webseiten der Betroffenen Artikel platziert werden. Bedingungen waren dafür sogenannte „DoFollow“- Links und eine fehlende Werbekennzeichnung.
Im Mittelpunkt der Beschwerden stehen dabei die Anfragen der Mailadressen aje@digital-minds.agency und bauer@webbuson.com. Die Mailadressen gehören nach bisheriger Kenntnis nicht zusammen.
Mit Bedauern stellt der DRPR hierzu fest, dass die vom Rat am 14. Dezember 2018 gerügte Content Marketing Agentur Digital Minds weiterhin versucht, das Trennungsgebot zwischen Redaktion und Werbung sowie das Gebot der Absendertransparenz zu unterlaufen und Schleichwerbung zu betreiben. Zu der Adresse bauer@webbuson.com lässt sich keine Webseite finden, jedoch berichten verschiedene Blogger, von dieser Adresse gleichlautende Anfragen erhalten zu haben.
Der Ratsvorsitzende Lars Rademacher behält sich eine Zusammenarbeit mit den Medienanstalten vor: „Wir erinnern noch einmal ausdrücklich an unsere Rüge und die dortige Begründung. Eine fehlende Kennzeichnung von werblichem Inhalt kann nicht nur durch den PR- oder Werberat gerügt werden, der Tatbestand der Schleichwerbung kann auch Auflagen und Bußgelder der Medienanstalten in Höhe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.“
Der Rat fordert Betroffene auf, weiterhin Beschwerden mit den Originalanschreiben zuzuleiten. Auch zu näheren Hintergründen der über die oben genannten Mailadressen verbreiteten Anfragen ist der Rat dankbar.
Die gesamte Pressemitteilung finden Sie als PDF hier.