Aus Sicht des Deutschen Rats für Public Relations (DRPR) unterließ es der ehemalige Bundesminister als Autor eines Gastbeitrags für die FAZ, kenntlich zu machen, dass er seinen Beitrag im Rahmen von Lobbyingaktivitäten für die Wirecard AG veröffentlichte. Das Verhalten von Karl-Theodor zu Guttenberg stellt damit nach Ansicht des Rates einen Verstoß gegen das Transparenzgebot im Deutschen Kommunikationskodex sowie der Richtlinie für die Kontaktpflege im öffentlichen Raum dar und ist zu rügen.
Hintergrund war ein am 26.03.2020 veröffentlichter Gastbeitrag mit dem Titel „Ein Virus namens Leerverkäufe“ von Karl-Theodor zu Guttenberg in der FAZ, in dem er sich für ein Leerverkaufsverbot von Aktien aussprach. Die Veröffentlichung erfolgte im Kontext der öffentlichen Diskussion über ein mögliches erneutes Verbot, von dem Wirecard profitiert hätte. Angesichts der umfangreichen Berichterstattung und Spekulationen zu diesem Fall hatte sich der DRPR entschlossen, den Fall wegen des Verdachts des verdeckten Lobbyismus und des Verstoßes gegen das Transparenzgebot zu prüfen. Nach Auswertung der Stellungnahmen aller beteiligten Parteien sowie der vorliegenden Unterlagen ergibt sich ein verdichtetes Bild.
Ausgangspunkt ist der „Aktionsplan Leerverkäufe“, der von der Wirecard-Agentur Edelman entwickelt wurde. Darin enthalten ist als Teilmaßnahme ein geplanter Meinungsbeitrag von Karl-Theodor zu Guttenberg in der Welt oder der FAZ zum Thema Leerverkaufsverbot. In einer Stellungnahme gegenüber dem DRPR ließ Herr zu Guttenberg über seinen Anwalt erklären, „er habe den Artikel selbstständig verfasst und sei von niemandem beauftragt oder hierum gebeten worden“ und „Wirecard sei definitiv nicht der Auslöser für diesen Artikel gewesen“.
Dem steht allerdings entgegen, dass die gesamte Abwicklung mit der Redaktion inklusive des Versands des Beitrags von Mitarbeiter:innen der Agentur durchgeführt wurde. Diese informierten auch vorab den damaligen Wirecard-CEO Braun über die bevorstehende Veröffentlichung in der FAZ. Die Prüfung hat ergeben, dass die Agentur Edelman klar als Kommunikationsagentur von Wirecard gegenüber der Redaktion auftrat und bereits vor Übermittlung des Kommentars von Herrn zu Guttenberg mehrfach auch persönlichen Kontakt zur Redaktion der FAZ hatte.
Aus Sicht des Rates unterließ Karl-Theodor zu Guttenberg es als Autor, kenntlich zu machen, dass er seinen Beitrag in diesem Kontext veröffentlichte. Das Verhalten von Karl-Theodor zu Guttenberg stellt damit nach Ansicht des Rates einen Verstoß gegen das Transparenzgebot im Deutschen Kommunikationskodex sowie der Richtlinie für die Kontaktpflege im öffentlichen Raum dar.
Die Agentur Edelman räumt in ihrer Stellungnahme zwar ein, dass man noch deutlicher gegenüber der Redaktion auf den Bezug zu Wirecard hätte hinweisen können. Allerdings hat der Rat den Eindruck gewonnen, dass die FAZ-Redaktion in ausreichendem Maße Kenntnis über den Wirecard-Bezug des Kommentares haben musste, um den Leser:innen einen entsprechenden Hinweis zum Status von Herrn zu Guttenberg im Kontext des Beitrags zu geben.
Den Ratsspruch finden Sie hier.