Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat den Vorwurf der intransparenten Absenderkennung gegen die Geschäftsführerin der Hamburger PR-Agentur „Stilgeflüster“ in einem Beitrag der „Tagesthemen“ (ARD) geprüft. Der Vorwurf: Verheimlichung des Engagements bei dem Eltern Initiativ #ElterninderKrise.
Juliane Broß wird am 8. Januar 2021 in den „Tagesthemen“ interviewt und porträtiert. Sie schildert dort ihr Leben als alleinerziehende Mutter in der Corona-Pandemie. In dem Bei-trag bleibt unerwähnt, dass sie sich bei dem Eltern Initiativ #ElterninderKrise engagiert. Auf der Webseite des Eltern Initiativs ist Frau Broß mit ihrer Agentur zu diesem Zeitpunkt namentlich als Pressekontakt vermerkt.
In seinem Verfahren hat der PR-Rat geprüft, ob ein Verstoß gegen die Absenderkennung durch Frau Broß vorlag. Ihr wird vorgeworfen in dem betreffenden Beitrag nicht darüber gesprochen zu haben, als Inhaberin einer PR-Agentur in persona oder mit ihrer Agentur für das Eltern Initiativ tätig zu sein. Der DRPR weist die Beschwerde wegen Unbegründet¬heit zurück.
Nach den Recherchen des PR-Rats und der Auswertung der Stellungnahmen des Eltern Initiativs und von Frau Broß sieht der Rat keine hinreichende Begründung für die Beschwerde. Frau Broß hat ihre Rolle sowohl als PR-Agenturinhaberin als auch als ehren-amtliche Unterstützerin des Eltern Initiativs weder verheimlicht oder verschleiert.
Nach Ansicht des DRPR liegt die Verantwortung für eine angemessene Absendertransparenz in diesem Fall zum weit überwiegenden Teil auf Seiten der Redaktion. Dieser musste aufgrund ihrer Recherchen und ihrer eigenständigen Kontaktaufnahme zu Frau Broß klar sein, mit wem sie es zu tun hatte. Sie hätte als professionell handelnde TV-Redaktion auf die Verbindung zu der Elterninitiative hinweisen müssen.
Eine ausführliche Begründung des Ratsspruchs finden Sie hier.
Die Pressemeldung können Sie hier herunterladen.