DRPR rügt Goldstar Marketing wegen geschäftsmäßiger Täuschung der Öffentlichkeit

Die Recherchen des Deutschen Rats für Public Relations auf Basis eines Beitrags des ZDF-Magazins „Frontal 21“ haben den Verdacht bestätigt, dass es sich bei den gekauften Bewertungen von Goldstar Marketing nicht um Einzelfälle handelt. Vielmehr verstößt das Geschäftsmodell generell gegen den Transparenzgrundsatz des Kommunikationskodex.

Am 15.12.2020 berichtete das ZDF-Magazin „Frontal 21“ über das Geschäft mit gekauften Bewertungen, im Fokus steht der Anbieter „Goldstar Marketing“. Ein Mitarbeiter der Firma schildert in einem anonymen Interview detailliert das Geschäftsmodell der Firma und bestätigt das oben beschriebene telefonische Akquisevorgehen. Aus demselben Bericht geht hervor, dass Goldstar Marketing einen falschen Geschäftsführer auf seiner Webseite präsentiert. In der Folge hatte der Deutsche Rat den Fall geprüft und eigene Recherchen vorgenommen. Im Zuge der Fallbearbeitung hatte man Gelegenheit mit dem angeblichen Geschäftsführer zu sprechen. Während des Telefonats wurde deutlich, dass es sich bei ihm um einen bezahlten Werbedarsteller handelt. Goldstar Marketing selbst reagierte nicht auf die Anfragen des DRPR.

Auf Grundlage der Rechercheergebnisse beschließt der DRPR die Firma Goldstar Marketing wegen des Verstoßes unter anderem gegen die im Kommunikationskodex vermerkten Transparenzgebote zu rügen. Bewertungen sind für viele Nutzer ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für oder gegen den Kauf eines Produkts oder einer
Dienstleistung im Internet. Mit gefälschten Bewertungen werden daher nicht nur die potenziellen Käufer getäuscht, sondern auch der Wettbewerb verzerrt.

„Wir betrachten sowohl den Kauf als auch den Verkauf von Bewertungen als unethisch“, sagt Prof. Dr. Alexander Güttler, Vorsitzender des Beschwerdeausschuss Unternehmen und Markt 1. „Wir werden ein solches Vorgehen weiterhin beobachten und ahnden“.

Den ausführlichen Ratsspruch können Sie der Webseite entnehmen.