Berlin, 13.06.2025 – Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) spricht gegen die ImpulsQ GmbH zum zweiten Mal eine Rüge aus. Grund für die erneute Rüge sind fortgesetzte Verstöße der Agentur gegen grundlegende ethische Normen der Kommunikation.
Dem DRPR liegt erneut eine Beschwerde zur Geschäftstätigkeit der ImpulsQ GmbH vor. Kund:innen des Unternehmens wird weiterhin angeboten, redaktionell anmutende Artikel mit eingebetteten Backlinks (Do-Follow-Links) ohne entsprechende Werbe-Kennzeichnung auf verschiedenen Domains im Internet zu platzieren. Die Betreiber dieser Domains erhalten im Gegenzug eine Vergütung.
Dem DRPR vorliegende E-Mails belegen, dass die Agentur sowohl entsprechende Angebote bei Webseitenbetreibern anfragt als auch seinen Kund:innen dieses Vorgehen anbietet, darunter vornehmlich Online-Casinos (teilweise ohne deutsche Lizenz). Zentrales Element bei Anfragen und Angeboten ist der ausdrückliche Verzicht auf „sponsored tags“ in den Artikeln. Dies stellt eine unzulässige Täuschung von Rezipient:innen dieser Artikel dar.
Nach Auffassung des Rates handelt es sich bei dieser Praxis somit um klare Versuche, das Gebot der Absendertransparenz, das Gebot der Trennung von Redaktion und Werbung sowie das Verbot der Schleichwerbung zu unterlaufen. Die Agentur verstößt mit ihrem Geschäftsgebaren gegen die Normen des Deutschen Kommunikationskodex zur Transparenz, Loyalität und Professionalität sowie gegen die DRPR-Richtlinien zu PR und Journalismus, zur Schleichwerbung sowie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken.
Trotz zweifacher schriftlicher Anfrage des DRPR ist seitens der Agentur keine Stellungnahme zu den Vorwürfen eingegangen.
Der Rat fordert die ImpulsQ GmbH erneut nachdrücklich auf, solche Angebote einzustellen. Der DRPR warnt zudem grundsätzlich davor, solche Angebote zu machen oder anzunehmen, da ein solches Verhalten nicht nur ethische Standards missachtet, sondern auch rechtliche Vorschriften verletzen und zu entsprechenden Konsequenzen führen kann.
Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier.
Den Ratsbeschluss finden Sie hier.