DRPR betont verantwortungsbewussten Einsatz von Studien in der PR –Neue Leitlinien für die Nutzung empirischer Erkenntnisse außerhalb der klassischen Wissenschafts PR

Berlin, 18.03.2026 Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat seine Richtlinie Wissenschafts‑PR um Regelungen für die Darstellung empirischer Erkenntnisse auch in der allgemeinen PR ergänzt. Die neuen Vorgaben gelten für alle Unternehmen, Agenturen und andere Akteur:innen, die Untersuchungen und Analysen für PR‑Zwecke nutzen.

Klare Regeln für den Einsatz von Studien in der PR

Studien und daraus resultierende Ergebnisse können immer dann für PR-Zwecke genutzt werden, wenn sie tatsächlich wissenschaftlichen Qualitäts- und Gütekriterien entsprechen. Studiendesign, Methodik, Urheberschaft und Finanzierung müssen transparent offengelegt werden, ebenso der PR-Kontext der Veröffentlichung.

PR-Produkte, die diese Kriterien nicht erfüllen, dürfen nicht als „Studien“ bezeichnet werden oder den Eindruck einer wissenschaftlichen Leistung erwecken. Auch dann nicht, wenn sie unter Beteiligung einzelner Wissenschaftler:innen oder wissenschaftlicher Einrichtungen entstanden sind.

Schutz der Glaubwürdigkeit von Wissenschaft

Mit der Aktualisierung reagiert der DRPR auf die wachsende Gefahr, dass die hohe Reputation des Wissenschaftssystems für Kommunikationszwecke instrumentalisiert wird.

„Wissenschaftliche Erkenntnisse genießen in der Öffentlichkeit ein hohes Vertrauen. Gerade deshalb ist es entscheidend, klar zu benennen, wann es sich tatsächlich um Wissenschaftskommunikation handelt und wann um PR, die sich lediglich wissenschaftlich anmutender Formate bedient. Mit der Aktualisierung schaffen wir hier mehr Transparenz und Orientierung für die Praxis“, sagt Prof. Dr. Elke Kronewald, Vorsitzende des Deutschen Rates für Public Relations.

Die vollständige Pressemitteilung zum Download finden Sie hier.

Die Richtlinie zum Download finden Sie hier.