10 / 2008 Beschwerdekammer III – Eigenwerbung eines Arztes

Freispruch im Fall Dr. Werth
 
Der Vorfall:
 
Ein Zuschauer des Nachrichtenkanals n-tv beschwerte sich über die Schleichwerbung des Magdeburger Neurologen Dr. Ulrich Werth in der n-tv-Sendung „Gesund & Schön“. In dieser Sendung sei dessen Heilmethode für Parkinsonkranke wiederholt vorgestellt und umworben worden. Dabei werden bis zu 30 Titannadeln unter der Haut der Ohrmuschel eingepflanzt. Die Behandlung mit solchen „ewigen Nadeln“ koste bis zu 10.000 E, Kosten, die wegen nicht bewiesener Wirksamkeit weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenkassen übernommen werden. Hauptzweck der TV-Aktivitäten des Dr. Werth sei daher die Akquisition von Neukunden bzw. –Patienten.
 
Der Beschwerdeführer, selbst ein an Parkinson Erkrankter, legte dem PR-Rat ärztliche Stellungnahmen und eine Patientenstudie der Deutschen Parkinson-Vereinigung vor, die an den behaupteten Behandlungserfolgen des Dr. Werth zweifeln lassen.
 
Der Sender n-tv, so der Beschwerdeführer, verwende trotzdem Material aus den Werbevideos des Dr. Werth, verweise seine Zuschauer auf weiterführende Teletext-Informationen zum Thema und missachte damit das Werbeverbot für Ärzte. Auf die Vorhaltungen des PR-Rates antwortete n-tv am 22. Februar 2008: „Wir haben daraufhin die Angelegenheit überprüft, können jedoch keine Auffälligkeiten in dieser Sache feststellen. Ein Einfluss des Herrn Dr. Werth auf die genannte Sendung hat nicht stattgefunden.“
 

Die Ratsentscheidung:
 
Hamburg, den 2. Juni 2008. Ob für die Darstellung der Heilmethode des Dr. Werth im n-tv-Bericht Geld gezahlt wurde oder eine andere Gegenleistung erfolgte, kann nicht festgestellt werden. Der PR-Rat stellt daher dieses Verfahren ein