Freispruch für Hunzinger
Der Vorfall:
Die PR-Agentur Moritz Hunzinger vermittelte gegen Honorar einen EU-Kommissar für einen Auftritt bei einem Unternehmertag in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesrechnungshof kritisierte, dass dafür und für die eventuelle Honorierung des Kommissars Geldmittel aus einem europäischen Regionalfonds eingesetzt wurden.
Das Urteil:
Der DRPR erachtet die Tätigkeit von Personalvermittlern für PR-Auftritte als ein persönliches Geschäft zwischen zwei Vertragspartnern und sieht daher keinen Anlass für ein Beschwerdeverfahren.