Der Fall Scientology
Vorfall
Der Hauptausschuss der DPRG bat den DRPR, die Aktivitäten der Sekte Scientology dahingehend zu prüfen, ob Öffentlichkeitsarbeit durch deren Verhalten diskreditiert werde. Er bat um einen Vorschlag zu der Frage, ob sich die DPRG von diesem Verhalten öffentlich distanzieren sollte.
Das Urteil:
Da der DRPR grundsätzlich konkrete Fälle beurteilt, – auch wenn er bisweilen aufgrund konkreter Fälle generelle Normen aufstellt, – sieht er derzeit keinen konkreten Anhaltspunkt, der ihn zu einer Stellungnahme veranlassen müsste. Die Frage einer Unvereinbarkeit von Mitgliedschaften ist verbandspolitischer Natur. Er sieht sich daher im Falle der Scientology auch nicht für zuständig.