DRPR reagiert mit 3. Auflage der Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken auf die steigende Konvergenz von Meinung und redaktionellen Inhalten in der digitalen Kommunikation. Die Stellungnahme zu Influencer:innen und Absendertransparenz wurde überarbeitet und weiter geschärft.
Der Deutsche Rat für Public Relations verabschiedet 3. Neuauflage der erstmals im Jahr 2010 verabschiedeten Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken. Durch die Änderungen reagiert der DRPR auf aktuelle Herausforderungen der digitalen Kommunikation.
Prof. Dr. Alexander Güttler, als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Unternehmen & Markt I federführend für die Überarbeitung der Richtlinie verantwortlich, fasst zusammen: „Die Vielzahl und wachsende Professionalisierung der Akteur:innen wie beispielsweise Influencer:innen und die neuen – auch technischen – Formen der Kommunikation wie Social Bots haben eine Überarbeitung notwendig gemacht – und dies wird sicher nicht die letzte sein.“
Kern der Richtlinie ist, dass es für die Nutzer:innen von Internetangeboten jederzeit erkennbar sein muss, ob es sich um unabhängige, redaktionelle Inhalte, die Meinung von Privatpersonen oder um PR als professionellen Informations- und Kommunikationsprozess handelt. Die Neuauflage der Online-Richtlinie bezieht dabei explizit Influencer:innen als News-Produzent:innen mit ein. Influencer:innen kommt durch ihre Präsenz und Reichweite eine journalistenähnlichen Gate-Keeper-Funktion zu und damit auch Verantwortung gegenüber ihrem Publikum. Die Richtlinie betont die Notwendigkeit, Meinungsäußerungen zu politischen oder gesellschaftlichen Themen oder zu Produkten/Services klar als solche zu bezeichnen und zu kennzeichnen.
Außerdem spricht sich der DRPR in der Online-Richtlinie explizit gegen das Verbreiten von Fake-News aus. Dies gilt unabhängig davon, ob diese wieder korrigiert werden oder nicht. Die Richtlinie soll dabei keinesfalls zu einer Einschränkung der Debattenkultur führen. Im Gegenteil: Vielmehr geht es um die Stärkung der Zugänglichmachung unterschiedlicher Perspektiven durch professionell erstellte Inhalte, die immer faktenbasiert zu sein haben. Zudem muss stets eine Unterscheidung zwischen sachlicher Bewertung und Meinung möglich sein.
Der Einsatz meinungsmanipulierender Social Bots ist in der Sicht des DRPR unvereinbar mit den Grundsätzen verantwortungsbewusster Öffentlichkeitsarbeit. Dazu zählen auch gekaufte „Fans“, „Follower“ und der Gleichen. Der DRPR vertritt hier den Standpunkt, dass hinter jeder öffentlich vorgetragenen Meinung auch ein Mensch stehen muss.
Mit der Neuauflage der Online-Richtlinie zeigt der Deutsche Rat für Public Relations ein verbindliches Regelwerk für alle Personen auf, die die Interessen von Organisationen in Medien und Netzwerken professionell vertreten. Die Richtlinie schließt ausdrücklich Privatpersonen ein, die für ihre Kommunikationsaktivitäten durch Zahlungen oder Sachleistungen vergütet werden. Der DRPR leistet somit einen wichtigen Beitrag zu Verhaltenskodizes in der digitalen, partizipativen Kommunikation.
Die Meldung können sie hier herunterladen.
Die 3. Auflage der Richtlinie finden Sie hier.
Stand 25.04.2022