Der DRPR hat erstmalig eine kommunikationsethische Richtlinie für (Bürger-) Beteiligungsprozesse erarbeitet.
Freiwillige Beteiligungsprozesse werden immer häufiger im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren umgesetzt, um dem gestiegenen Mitsprachebedürfnis der Zivilgesellschaft im Vorfeld Rechnung zu tragen. Anlässe sind etwa Infrastrukturmaßnahmen oder kontroverse Technologien und Projekte. Diese Bürgerbeteiligung stellt eine legitime, notwendige Bereicherung des öffentlichen Diskurses dar. Dabei sind Interessenkonflikte zwischen Beteiligten und Auftraggebenden in Beteiligungsverfahren oftmals unumgänglich. Daher müssen für solche Maßnahmen hohe ethische Maßgaben gelten. Da die Anzahl derartiger Verfahren stark zunimmt, setzt der DRPR mit der neuen Richtlinie verbindliche Standards für informelle Beteiligungsprozesse – etwa von Unternehmen oder auch Kommunen.
Der Ratsvorsitzende Prof. Dr. Lars Rademacher hierzu: „Partizipation ist wichtiger Bestandteil der Bürgergesellschaft. Außerdem hilft Beteiligung oft, Projekte besser zu machen. Das möchten wir anerkennen und das Instrument Bürgerbeteiligung vor Missbrauch schützen. Daher bieten wir mit unserer Richtlinie allen an freiwilligen Beteiligungsprozessen Beteiligten ein konkretes Regelwerk, um eine gute Praxis zu gewährleisten.“
Inhaltlich fokussiert die neue Richtlinie die Kriterien Transparenz und Verbindlichkeit. So sollen Beteiligungsprozesse und ihr Ziel frühzeitig und offen kommuniziert werden. Zudem sollen die Zugänglichkeit sowie die Repräsentation der Beteiligten im Beteiligungsprozess sichergestellt werden. Die vorliegende Richtlinie regelt somit eine gute Praxis der Kommunikation in Beteiligungsprozessen, und ist Grundlage für die Bearbeitung von Beschwerden, die an den DRPR herangetragen werden.
Die neue Richtlinie umfasst beteiligungsspezifische Kriterien, die bislang in bestehenden Richtlinien des Rates nicht ausreichend abgedeckt waren. Die Notwendigkeit für die DRPR Richtlinie wird auch durch die Ergebnisse einer Studie der Hochschule Pforzheim unter Leitung von Prof. Dr. Felix Krebber deutlich. Hier wurden im Rahmen einer bundesweiten Medieninhaltsanalyse mehrfach Verstöße gegen eine gute Praxis ermittelt. Auch im 2019 erschienenen „Akzeptanzatlas“ waren Mängel in Bezug auf Transparenz von Verfahren und der Wahrhaftigkeit in der Umsetzung aufgezeigt worden. Professor Krebber hat den DRPR beraten und ist einer der Autoren des Richtlinientextes.
Die Richtlinie finden Sie hier.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Hinweis: Download Studie ‚Akzeptanzatlas‘ in der Deutschen Digitalen Bibliothek: https://d-nb.info/1197265783/34