Der DRPR beachtet bei seinen Urteilsfindungen vor allem die Kodizes des eigenen Berufsstandes: den Deutschen Kommunikationskodex (2012), die DRPR-Richtlinien, sowie die beiden internationalen Codizes Code d’Athènes (1965) und Code de Lisbonne (1978). Die DRPR-Richtlinien legen konkrete Regeln in unterschiedlichen Bereichen (z.B. Verhältnis zu Journalisten, Richtlinien zu Online-PR, zum Lobbying, zur Ad-hoc-Publizität, etc.) fest und konkretisieren den Kommunikationskodex in den genannten Bereichen. Die Sieben Selbstverpflichtungen (1991) ergänzen die orientierenden Normen.
Der DRPR beachtet auch die Berufskodizes und Verhaltensrichtlinien anderer Organe der freiwilligen Selbstkontrolle, so vor allem die des Deutschen Presserates und des Deutschen Werberates.
Die Kodizes und Richtlinien müssen von Zeit zu Zeit aktualisiert, angepasst und verbessert, um stets aktuell zu bleiben. So wurde zum Beispiel auch der Code de Lisbonne 2001 in einer Bestimmung geändert: Sein Paragraph 11, der verbot, PR-Fachkräfte erfolgsabhängig zu honorieren, wurde auf Anregung des Deutschen Rates für Public Relations europaweit aufgehoben.