Wenn Sie einen Verstoß gegen die PR-Kodizes oder die DRPR-Richtlinien vermuten, füllen Sie bitte das Beschwerdeformular aus oder senden Sie uns Ihre Beschwerde per Brief oder E-Mail.
Um Ihre Beschwerde im DRPR bearbeiten zu können, muss Ihre Beschwerde Angaben zu Ihrer Person als Beschwerdeführer:in (Name, Anschrift, ggf. E-Mail-Adresse), zum Sachverhalt der Beschwerde (inkl. Quellenangabe) sowie zum Betroffenen (die beanstandete Organisation) enthalten. Darüber hinaus bitten wir Sie, den oder die von Ihnen vermuteten Verstöße gegen die PR-Kodizes bzw. die Richtlinien des DRPR zu benennen. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Anonyme Beschwerden können von uns leider nicht bearbeitet werden.
Ihre Beschwerde geht direkt an die Geschäftsstelle des DRPR. Der Vorsitz des DRPR prüft die Zuständigkeit des DRPR und entscheidet unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Mitglieder des DRPR in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde über deren Zulässigkeit.
Ist die Beschwerde unzulässig oder der DRPR nicht zuständig, werden Sie als Beschwerdeführer:in darüber informiert.
Im Falle der Zuständigkeit recherchieren wir (in der Regel der Vorsitzende des zuständigen Beschwerdeausschusses und seine Mitglieder) den Sachverhalt in der uns möglichen Tiefe. Ebenfalls wird die beanstandete Organisation um eine Stellungnahme gebeten. Die Bearbeitung der Beschwerde kann aufgrund von Recherchen und der Kommunikation mit anderen Beteiligten einige Zeit in Anspruch nehmen. Eventuell werden wir im Laufe dieses Verfahrens nochmals Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Nach Abschluss der Recherchen wird ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt, über den alle Mitglieder des Rates abstimmen. Der Beschluss inklusive einer Begründung wird dem Betroffenen und Ihnen als Beschwerdeführer:in zugestellt und anschließend veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie in der Beschwerdeordnung.