Anleitung zur Beschwerde

Wenn Sie einen Verstoß gegen die PR-Kodizes oder DRPR-Richtlinien vermuten, füllen Sie bitte das Online-Formular aus oder senden Sie uns Ihre Beschwerde per Brief, Fax oder Mail zu.
Um Ihre Beschwerde im DRPR bearbeiten zu können, muss Ihre Beschwerde Angaben zu Ihrer Person als Beschwerdeführer (Name, Adresse, ev. mail-Adresse) den Sachverhalt der Beschwerde (inklusive einer Quellenangabe), sowie zum Betroffenen (das beanstandete Unternehmen / die Organisation) enthalten. Weiter bitten wir Sie, den oder die von Ihnen vermuteten Verstöße gegen die PR-Kodizes oder die DRPR Richtlinien zu benennen.

Anonyme Beschwerden können von uns nicht bearbeitet werden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt.
Ihre Beschwerde wird direkt an die Geschäftsstelle des DRPR weitergeleitet. Der Vorsitzende des DRPR prüft die Zuständigkeit des DRPR und entscheidet unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der Mitglieder des DRPR in der Regel binnen eines Monats nach Eingang der Beschwerde über deren Zulässigkeit.

Ist die Beschwerde unzulässig oder ist der DRPR unzuständig, werden Sie als Beschwerdeführer unverzüglich hiervon unterrichtet.
Wenn wir uns für zuständig erklären, recherchieren wir (in der Regel der Vorsitzende des zuständigen Beschwerdeausschusses sowie dessen Mitglieder) im Rahmen der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten den Sachverhalt in angemessener Zeit. Eventuell werden wir im Zuge dieses Prozesses nochmals Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Nach Abschluss der Recherchen wird ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt, der von allen Ratsmitglieder abgestimmt wird. Der Beschluss inklusive einer Begründung wird an den Betroffenen und an Sie, als Beschwerdeführer, unverzüglich zugestellt und anschließend veröffentlicht.

Die Bearbeitung der Beschwerde kann auf Grund der Recherchen und der Kommunikation mit anderen Beteiligten einige Zeit in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zum Beschwerdevorgang entnehmen Sie bitte der Beschwerdeordnung.