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DRPR rügt Online Marketing Agentur

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat die ImpulsQ GmbH wegen des Versuchs, das Trennungsgebot zwischen Redaktion und Werbung sowie das Gebot der Absendertransparenz zu unterlaufen und Schleichwerbung zu betreiben gerügt. Die Agentur bietet Ihren Kunden an, redaktionell anmutende Artikel mit Backlinks ohne Werbe-Kennzeichnung auf verschiedenen Domains im Internet zu platzieren. Den Domainbetreibern wird dafür eine Bezahlung in Aussicht gestellt.

 

Der Ratsspruch stützt sich auf eine E-Mail, mit der die Online Marketing Agentur Platzierungen anbahnt, konkrete Bedingungen vorgibt und sich nach dem dafür zu zahlenden Preis erkundigt. Der Stil der Mail lässt vermuten, dass es sich hierbei um eine Massenmail handelt, mit der zahlreiche Webseitenbetreiber angesprochen wurden. Die Dienstleistung wird potenziellen Kunden auf der der Website der Agentur angeboten. ImpulsQ verzichtete darauf, sich in der Sache gegenüber dem PR-Rat zu äußern.

 

Nach Ansicht des DRPR verstößt die Agentur mit ihrem Platzierungsangebot gegen die Normen des Deutschen Kommunikationskodex und Richtlinien des Rats. Das Betreiben der Agentur ist darauf angelegt, das Gebot der Absendertransparenz, das Gebot der Trennung von Redaktion und Werbung sowie das Verbot der Schleichwerbung zu unterlaufen. Es ist damit geeignet die Rezipienten der Beiträge in die Irre zu führen. Der DRPR rügt die ImpulsQ GmbH und fordert sie dazu auf, diese Leistungen nicht weiter anzubieten. Generell weist der PR-Rat darauf hin, dass ein derartiges Vorgehen neben der Missachtung ethischer Normen auch gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen und zu entsprechenden Konsequenzen führen kann. Der Rat warnt davor, solche Angebote zu unterbreiten oder anzunehmen.

 

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Den Beschluss finden Sie hier.

DRPR veröffentlicht neue Richtlinie Bürgerbeteiligung und Kommunikation

Der DRPR hat erstmalig eine kommunikationsethische Richtlinie für (Bürger-) Beteiligungsprozesse erarbeitet. Freiwillige Beteiligungsprozesse werden immer häufiger im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren umgesetzt, um dem gestiegenen Mitsprachebedürfnis der Zivilgesellschaft im Vorfeld Rechnung zu tragen. Anlässe sind etwa Infrastrukturmaßnahmen oder kontroverse Technologien und Projekte. Diese Bürgerbeteiligung stellt eine legitime, notwendige Bereicherung des öffentlichen Diskurses dar. Dabei sind Interessenkonflikte zwischen Beteiligten und Auftraggebenden in Beteiligungsverfahren oftmals unumgänglich. Daher müssen für solche Maßnahmen hohe ethische Maßgaben gelten. Da die Anzahl derartiger Verfahren stark zunimmt, setzt der DRPR mit der neuen Richtlinie verbindliche Standards für informelle Beteiligungsprozesse – etwa von Unternehmen oder auch Kommunen.

 

Der Ratsvorsitzende Prof. Dr. Lars Rademacher hierzu: „Partizipation ist wichtiger Bestandteil der Bürgergesellschaft. Außerdem hilft Beteiligung oft, Projekte besser zu machen. Das möchten wir anerkennen und das Instrument Bürgerbeteiligung vor Missbrauch schützen. Daher bieten wir mit unserer Richtlinie allen an freiwilligen Beteiligungsprozessen Beteiligten ein konkretes Regelwerk, um eine gute Praxis zu gewährleisten.“

 

Inhaltlich fokussiert die neue Richtlinie die Kriterien Transparenz und Verbindlichkeit. So sollen Beteiligungsprozesse und ihr Ziel frühzeitig und offen kommuniziert werden. Zudem sollen die Zugänglichkeit sowie die Repräsentation der Beteiligten im Beteiligungsprozess sichergestellt werden. Die vorliegende Richtlinie regelt somit eine gute Praxis der Kommunikation in Beteiligungsprozessen, und ist Grundlage für die Bearbeitung von Beschwerden, die an den DRPR herangetragen werden.

 

Die neue Richtlinie umfasst beteiligungsspezifische Kriterien, die bislang in bestehenden Richtlinien des Rates nicht ausreichend abgedeckt waren. Die Notwendigkeit für die DRPR Richtlinie wird auch durch die Ergebnisse einer Studie der Hochschule Pforzheim unter Leitung von Prof. Dr. Felix Krebber deutlich. Hier wurden im Rahmen einer bundesweiten Medieninhaltsanalyse mehrfach Verstöße gegen eine gute Praxis ermittelt. Auch im 2019 erschienenen „Akzeptanzatlas“ waren Mängel in Bezug auf Transparenz von Verfahren und der Wahrhaftigkeit in der Umsetzung aufgezeigt worden. Professor Krebber hat den DRPR beraten und ist einer der Autoren des Richtlinientextes.

 

 

Die Richtlinie finden Sie hier.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Hinweis: Download Studie ‚Akzeptanzatlas‘ in der Deutschen Digitalen Bibliothek: https://d-nb.info/1197265783/34

DPRG und GPRA benennen neue Mitglieder für den PR-Rat

DPRG und GPRA benennen neue Mitglieder für den PR-Rat


Die Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG) und die Gesellschaft der führenden PR- und Kommunikationsagenturen in Deutschland (GPRA) haben ihre Mitglieder für den PR-Rat gewählt. Zukünftig werden vier neue Ratsmitglieder im DRPR tätig sein.


Die Pressemitteilung finden Sie hier
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DRPR spricht Rüge gegen Change.org und Parlamentwatch e.V. aus

DRPR spricht Rüge gegen Change.org und Parlamentwatch e.V. aus
 
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) rügt Change.org, Inc. und Parlamentwatch e.V. aufgrund mangelnder Transparenz bei privaten Online-Petitionen sowie wegen andauernder datenschutzrechtlicher Unklarheiten.
Der DRPR richtet sich in seiner Rüge gegen die pseudonyme Nutzbarkeit der Plattform Change.org und den datenschutzrechtlich zu beanstandenden Umgang mit politischem Profiling ohne hinreichende Nutzereinwilligung. Die Rüge betrifft ebenfalls den Kooperationspartner Parlamentwatch e.V., Betreiber der Plattform Abgeordnetenwatch.de.
 
 
Die Pressemitteilung finden Sie hier
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Ratsbeschluss im Fall „Change.org und Abgeordnetenwatch.de“
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DRPR verurteilt den Einsatz von Social Bots

DRPR verurteilt den Einsatz von Social Bots
 
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat auf seiner jüngsten Sitzung am 2. Dezember 2016 den Einsatz von meinungsmanipulierenden Social Bots für „unvereinbar mit den Grundsätzen verantwortungsbewusster Öffentlichkeitsarbeit“ erklärt.
 
 
Die Pressemitteilung finden Sie hier
 
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Diskussionspapier zum Einsatz von Social Bots
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DRPR BESCHLIESST NEUE BESCHWERDEORDNUNG

DER RAT WILL DAMIT SCHNELLER, TRANSSPARENTER UND DIALOGISCHER ARBEITEN.



DRPR hat eine neue Beschwerdeordnung beschlossen. Der Grundsatzbeschluss wurde einstimmig auf der letzten Sitzung Ende Februar 2015 gefasst, danach wurde der Entwurf von Ratsmitgliedes RA Carsten J. Diercks nochmals leicht angepasst. Die neue Beschwerdeordnung löst die alte Ordnung aus dem Jahr 2007 ab.

Die Beschwerdeordnung regelt systematischer und konkreter als bisher Eingangsvoraussetzungen, den Gang des Verfahrens und die möglichen Maßnahmen, die der Rat beschließen kann.



Die Pressemitteilung finden Sie hier

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